Für die Entsorgung gefährlicher nachweispflichtiger Abfälle sind durch die Beteiligten elektronische Nachweise zu führen.
Der Verbleib von gefährlichen Abfällen wird mit Hilfe der Dokumente Begleitschein und Übernahmeschein nachgewiesen und überwacht.
Die Nummernvergabe an die Beteiligten im elektronischen Nachweisverfahren dient der eindeutigen Identifizierung.
Die Nummernvergabe an die Beteiligten im elektronischen Nachweisverfahren dient der eindeutigen Identifizierung
Ausnahmeregelung bei der Handhabung der Übernahmescheine während der Covid-19-Pandemie
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