Abfallwirtschaftspläne dienen der Zielfestlegung und der Steuerung der Abfallwirtschaft. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden vom Senat beschlossen.
Abfallwirtschaftspläne (AWP) sind gemäß §§ 30 bis 32 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von den Ländern aufzustellen. Sie dienen der Festlegung landesspezifischer Rahmenbedingungen in der Abfallwirtschaft, insbesondere im Hinblick auf die Abfallvermeidung, die Verwertung und die umweltverträgliche Beseitigung der verschiedenen Abfallarten. Die Abfallwirtschaftspläne der Freien und Hansestadt Hamburg werden in der Regel alle sechs Jahre fortgeschrieben oder neu bewertet.
Derzeit gültige Abfallwirtschaftspläne
Der "Abfallwirtschaftsplan Baggergut“ wurde neugefasst und am 9. November 2021 vom Senat beschlossen. Am 16. November 2021 ist er im Amtlichen Anzeiger Nr. 90 aus 2021 auf Seite 1962 bekannt gegeben worden.
Damit die Entsorgungssicherheit für belastete Sedimente sowohl für den Betrachtungszeitraum dieses Abfallwirtschaftsplans als auch langfristig gewährleistet ist, plant der Senat eine Erhöhung der Deponie Feldhofe.
Der "Gemeinsame Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein" wurde von der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg und dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein erstellt.
Der „AWP Bau- und Abbruchabfälle“ wurde am 3. April 2020 durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger Nr. 33 aus 2020 auf Seite 462 bekannt gegeben.
Im Ergebnis wird festgestellt, dass in beiden Ländern ausreichende Anlagenkapazitäten zur Verfügung stehen und damit die Entsorgung der Bauabfälle weiterhin gesichert ist.
Der Anhang „Entsorgungsanlagen für Bau- und Abbruchabfälle in Hamburg" des gemeinsamen Abfallwirtschaftsplans für Bau- und Abbruchabfälle von Hamburg und Schleswig-Holstein 2019 wurde aktualisiert.
Der "Abfallwirtschaftsplan Gefährliche Abfälle“ wurde neugefasst und am 22. November 2022 vom Senat beschlossen. Am 29. November 2022 ist er im Amtlichen Anzeiger Nr. 94 aus 2022 auf Seite 1823 bekannt gegeben worden.
Der „Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle“ wurde neugefasst und der Entwurf vom Senat am 20. Dezember 2022 beschlossen. Der Entwurf des Abfallwirtschaftsplans Siedlungsabfälle liegt vom 2. Januar 2023 bis zum 30. Januar 2023 zur Einsichtnahme in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, im Foyerbereich (montags bis freitags von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr) aus.
In diesem Zeitraum kann der Entwurf zudem auch unten zum Download eingesehen werden.
Stellungnahmen können schriftlich, bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (13. Februar 2023), an folgende Adresse gerichtet werden:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abfallwirtschaft I312
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
oder per E-Mail an: awpsiedlungsabfall@bukea.hamburg.de
Der „Abfallwirtschaftsplan Siedlungsabfälle“ schließt den „AWP Abfälle aus kommunalen Abwasseranlagen“ mit ein.