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Geräte-Altbatterien Rücknahmestellen benötigen seit 2022 eine neue vertragliche Regelung

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Rücknahmestellen benötigen seit 2022 eine neue vertragliche Regelung

Die stiftung elektro-altgeräte register (ear) überwacht im Auftrag des Umweltbundesamtes „als zuständige Behörde“ die herstellereigenen Rücknahmesysteme (hRS) für Geräte-Altbatterien nach § 7 des Batteriegesetzes. Bis 2021 oblag diese Aufgabe den Bundesländern, zuständig war jeweils das Bundesland, in dem das herstellereigene Rücknahmesystem seinen Firmensitz hatte.

Rücknahmestellen für Geräte-Altbatterien und Akkumulatoren haben sich vertraglich an eines der herstellereigenen Rücknahmesysteme zu binden, damit die gesammelten Geräte-Altbatterien an den Rücknahmestellen abgeholt werden können. Die Systeme regeln in den Verträgen auch die Bedingungen für die (kostenlose) Abholung.

Hier finden Sie eine aktuelle Liste der stiftung ear über die zugelassenen herstellereigenen Rücknahmesysteme.

Als Download stellen wir Ihnen unten auch die Pressemitteilung der Batterierücknahmesysteme zur Informationsplattform ab 2022 und zum neuen Sammelstellenlogo zur Verfügung.

Hier finden Sie weitere Informationen der stiftung ear zu der Thematik.

Weitere allgemeine Informationen zu Batterien und Akkumulatoren finden Sie auch hier.

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