Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht vor, dass sich Entsorgungsunternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen können (§ 56 KrWG). Näheres zum Verfahren regelt neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV).