Die Einstufung von Abfällen erfolgt nach der EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (VVA) auf Grundlage international harmonisierter Abfalllisten
Die Zustimmung zu Notifizierungsanträgen durch die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren wird nach einem festgelegten Schema berechnet