Mit diesem Dienst können Sie die Einleitung von Ballastwasser gemäß den §§ 8, 10, 13 und 18 des Gesetzes zu Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) i.V.m. dem Hamburgischen Wassergesetz (HWaG) sowie Hafenverkehrsordnung §41 a-c anzeigen und überprüfen lassen.Für den Online-Dienst benötigen Sie kein Servicekonto und ungefähr 10-15 min zur Bearbeitung. Es fallen keine Gebühren an.