Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ist für die Genehmigung der Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen und die Erlaubniserteilung für die meisten Oberflächengewässer erster Ordnung und Hafengewässer zuständig. Siehe auch "Genehmigungen und Erlaubnisse im Überblick".
Hier alle Formulare und kurze Erläuterungen:
Grundstücksentwässerung, Öffentliche Abwasseranlagen (Siele, Kanalisation)
Antrag für eine genehmigungsbedürftige Einleitung von Abwasser in die öffentlichen Abwasseranlagen (nach § 11a Hamburgisches Abwassergesetz (HmbAbwG), Formular E1)
Mitteilung über eine von der Genehmigungsbedürftigkeit freigestellte Abwassereinleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen (Formular EM)
Mitteilung über die Einleitung von Abwasser aus Amalgamabscheidern und Anlage zur Mitteilung über die Einleitung von Abwasser aus Amalgamabscheidern
Dichtheitsnachweis (Vordruck P)
Bitte senden Sie die Dichtheitsnachweise bevorzugt an folgende E-Mailadresse: dichtheitsnachweise@bukea.hamburg.deBaugrubenwasser (PDF): Antrag auf Einleitungsgenehmigung (§ 11a HmbAbwG) in öffentliche Abwasseranlagen.
- Merkblatt zum Umgang mit Baugrubenwasser (PDF): Information für Bauherren, Baufirmen und Planer zu Fragen der Ableitung des Baugrubenwassers, den notwendigen Genehmigungs-/Erlaubnisverfahren und den Ansprechpartnern.
- Baulastenantrag: Antrag zur Eintragung von Baulasten für die Abwasserbeseitigung.
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- Formulare der Hamburger Stadtentwässerung:
Die Genehmigung für Sielanschlüsse (§ 7 HmbAbwG) von Grundstücken an öffentliche Abwasseranlagen (Schmutz-, Regen- und/oder Mischwassersiel) erteilt die Hamburger Stadtentwässerung
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KapitelübersichtOberflächengewässer I
Hafengewässer, Elbe, Este, Untere Bille und ihre Kanäle sowie Außenalster, Binnenalster, Alsterfleete, Harburger Binnenhafen (s.a. Gewässerliste):
Erlaubnisse nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für Einleitung/Entnahme für Oberflächengewässer
- Erläuterungen zum Erlaubnisantrag (PDF): Ergänzende Hinweise zum Antragsverfahren, zum Formular, zu den erforderlichen Unterlagen und den Zuständigkeiten.
- Merkblatt zum Umgang mit Baugrubenwasser (PDF): Information für Bauherren, Baufirmen und Planer zu Fragen der Ableitung des Baugrubenwassers, den notwendigen Genehmigungs-/Erlaubnisverfahren und den Ansprechpartnern.
- Merkblatt zum Umgang mit Baugrubenwasser für die Flächen des Sondervermögens „Stadt und Hafen“ (Aktuell in Überarbeitung) (PDF): Information zu Fragen der Ableitung des Baugrubenwassers unter Berücksichtigung der besonderen Problematik der dortigen Grundwasserbeschaffenheit.
- Parameterliste für Grundwasseruntersuchungen (PDF) für den Antrag auf Einleitung in Oberflächengewässer.
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KapitelübersichtFormulare anderer Stellen:
Abwasserbeseitigung im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung
Im Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung nach § 62 Hamburgische Bauordnung ist mit dem Bauantrag die Anlage Abwasserbeseitigung einzureichen (§ 1 Abs. 3 Bauvorlagenverordnung).
Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken
Anzeigen für die Erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken siehe Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft - Wasser - Grundwasser
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KapitelübersichtOberflächengewässer II
Erlaubnisse für Einleitung/Entnahme für Oberflächengewässer (außer Hafengewässer, Elbe, Este, Untere Bille und ihre Kanäle sowie Außenalster, Binnenalster, Alsterfleete u.a.) erteilt in der Regel das Fachamt Management des öffentlichen Raums des jeweils zuständigen Bezirksamtes.
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KapitelübersichtAbwasseruntersuchungen
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Institut für Hygiene und Umwelt führt die Zulassung von Messstellen für die Wasser- und Abwasseranalytik durch.