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Information Auswirkung der Corona-Krise auf die Erfüllung der Prüfpflicht bis zum 31.12.2020:

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Der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ist bewusst, dass es bedingt durch die Auslastung der Firmen und ergänzend durch die Corona-Krise zurzeit schwierig sein kann, bis zum 31.12.2020 einen Dichtheitsnachweis zu erbringen.

Auswirkung der Corona-Krise auf die Erfüllung der Prüfpflicht bis zum 31.12.2020:

Sollte bis zum 31.12.2020 kein Nachweis der Dichtheit der Grundstücksentwässerungsanlage im Erdreich erbracht werden können, so wird nicht automatisch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren in Gang gesetzt. Haben Eigentümer das Mögliche getan, um einen Dichtheitsnachweis erstellen zu lassen, so wird auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet.

Für Eigentümergemeinschaften gilt:

Der BUKEA ist bewusst, dass die Durchführung von Eigentümerversammlungen aufgrund der Corona-Krise im Jahr 2020 nicht wie gewohnt möglich war, beziehungsweise ist. Auch hier gilt: Wenn zum Beispiel durch Beschlüsse der Eigentümerversammlung erkennbar ist, dass das Thema Dichtheitsnachweis angegangen wird, so wird auf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren verzichtet.

Eine allgemeine Fristverlängerung für Dichtheitsnachweise ist nicht geplant.

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