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Land- und Forstwirtschaft Agrarwirtschaft

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Agrarwirtschaft - BWA - FHH

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) ist oberste Landwirtschafts-, Forst-, Jagd- und Fischereibehörde. Sie ist zudem Ökokontrollbehörde. Die BUKEA erarbeitet regionale und nachhaltige Konzepte zur Entwicklung von Land- und Gartenbau. Eine wichtige Rolle spielt die Förderung der Hamburger Agrarwirtschaft und die Vermarktung qualitativ hochwertiger Agrarprodukte. Die Abteilung setzt das Agrarpolitische Konzept 2025 als politische Leitlinie des Senats (APK 2025) um.

Agrarpolitisches Konzept 2025 der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF, 1,1 MB)

Stärkung der Agrarwirtschaft in den Ländlichen Räumen/ Agrarförderung

Landwirtschaft, Gartenbau und Wald prägen Ländliche Räume und Kulturlandschaften auch in Hamburg. Sie tragen zur nachhaltigen Sicherung des Naturhaushaltes bei. Für die Menschen vor Ort bieten sie eine hohe Lebensqualität.
Zur Entwicklung von Landwirtschaft und Gartenbau werden Investitionsvorhaben in landwirtschaftlichen Betrieben gefördert. Dabei werden derzeit bundesdeutsche und hamburgische Mittel eingesetzt. Mit Zuschüssen und Zinsverbilligungen werden Investitionen z.B. zur Verbesserung des Tierschutzes in Tierhaltungsanlagen, in energieeffiziente Bauten (wie z.B. energiesparende Gewächshäuser), in Kapazitätsausbauten einzelbetrieblicher Lagerungen im Obstbau sowie die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen (wie z.B. Hofcafés) unterstützt. Des Weiteren werden Agrarumweltmaßnahmen gefördert und damit ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet. Dazu gehört der ökologische Landbau - ein agrarpolitische Schwerpunkt Hamburgs - aber auch u.a. die Förderung von extensiver Grünlandwirtschaft und die Anlage Blühstreifen. (Agrarförderprogramm 2020).

Infos und Downloads:
Agrarförderprogramm 2015 - 2020 der Freien und Hansestadt Hamburg (PDF, 371,3 KB)
Richtlinien Agrarförderung
Agrarförderung
Karte der Hamburger Agrarflächen (PDF, 2,2 MB)

Aktuelles


Gartenbau und Landwirtschaft, Regionale Produktion und Absatzförderung

Hamburg verfügt mit den Vier- und Marschlanden über ein bundesweit bedeutsames geschlossenes Unterglasanbaugebiet für Gemüse- und Zierpflanzen und über eine relativ kleinteilige, nachhaltige Landwirtschaft. Ein Teil des größten geschlossenen Obstbaugebietes Nordeuropas, des Alten Landes, befindet sich in Hamburg. Hamburger Agrarpolitik ist ausgerichtet auf die Entwicklung und Sicherung der Agrarwirtschaft, die Unterstützung der Agrarproduktion, insbesondere im Gartenbau (Nachhaltigkeitsstrategie im Produktionsgartenbau), die Förderung des Absatzes qualitativ hochwertiger Agrarprodukte (Konzept Absatzförderung), aber darüber hinaus auch auf die Förderung der Gentechnikfreiheit (Charta von Florenz), den Öko-Schwerpunkt (Hamburger Öko-Aktionsplan 2020) und die Förderung des Imkereiwesens.

Infos und Downloads:
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Qualitätserzeugnisse (PDF, 170 KB)

Agrarwirtschaft Hamburg Konzept Absatzförderung (PDF, 286,5 KB)

Strategiepapier „Nachhaltigkeitsstrategie für den Produktionsgartenbau Hamburg“ (PDF, 1,62 MB)

Hamburger Öko-Aktionsplan 2020 (PDF, 253 KB)

Bio-Stadt Hamburg (PDF, 414 KB)

Richtlinie zur Förderung der Umstellungsbereitschaft auf den ökologischen Landbau durch Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen und Beratungsleistungen (PDF, 160 KB)

Richtlinie zur Förderung der angewandten Forschung im Agrarbereich (PDF, 120 KB)

Düngung
Die BUKEA ist für die ministerielle Umsetzung des Düngerechts in Hamburg zuständig. Die Aufgaben der zuständigen Behörde nach dem Düngegesetz (Düngebehörde) wurden im Januar 2020 auf die Landwirtschaftskammer Hamburg als Auftragsangelegenheiten übertragen.

Somit liegt die Zuständigkeit für die Kontrolle des Düngerechts bei der Landwirtschaftskammer Hamburg als Düngebehörde. Weiterführende Informationen zu Grundlagen der Umsetzung des Düngegesetzes und der damit verbundenen Rechtsverordnungen, allgemeine oder betriebsindividuelle Fragestellungen sowie Beschwerden in Bezug auf die Düngung können an die Düngebehörde gerichtet werden: Düngebehörde - Landwirtschaftskammer Hamburg (lwk-hamburg.de)

Fischerei
Auf Fragen zur Fischerei in Hamburger Gewässern erhalten Sie im zuständigen Referat eine Antwort. Das Hamburgische Fischereigesetz regelt, wer, wann und wo welche Fische in hamburgischen Binnen- und Küstengewässern fischen und angeln darf.

Wald
Die BUKEA ist als oberste Forstbehörde für die Umsetzung der Waldgesetze zuständig. Sie bearbeitet die ministeriellen Fachaufgaben und die forstlichen Grundsatzfragen. Darüber hinaus ist sie die zuständige Fachbehörde für die Revierförstereien in den Bezirken.

Jagd
Auch in Hamburg wird gejagt. Das Jagdrecht gilt für viele wild lebende Tiere wie Rehe, Ringeltauben und Steinmarder oder Rot-, Dam- und Schwarzwild und Fuchs, Feldhase, Dachs, Wildkaninchen, Fasan, Wildenten und -gänse, Höckerschwan, Rebhuhn und Waldschnepfe. Sie leben auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen, in Wäldern, Gewässern, Grün- und Erholungsanlagen oder Klein- und Hausgärten.

Das Jagdrecht regelt nicht nur, wer, wann und wo zu welchen Zeiten nachhaltig jagen darf. Es verpflichtet Jagdausübungsberechtigte und Jäger auch, auf einen artenreichen und gesunden Wildbestand zu achten.

Pferdezucht
Mit Pferderennen und anderen öffentlichen Leistungsprüfungen wird die Pferdezucht gefördert. Am Totalisator setzen die Wett-Teilnehmer untereinander auf das Ergebnis des Rennens. Wer gewerbsmäßig Pferdewetten abschließen oder vermitteln will, benötigt hierzu eine Erlaubnis. Das Referat setzt sich insbesondere dafür ein, dass international bedeutsame Prüfungen wie das Deutsche Galopp-Derby in Horn und das Deutsche Spring- und Dressur-Derby am Jenischpark ebenso wie die Polo-Meisterschaften in Klein-Flottbek und wöchentliche Trabrennen in Bahrenfeld dauerhaft den Hamburger Veranstaltungskalender bereichern.


Ansprechpartner

Fischen und Angeln

Qualitätsnormen

Oberste Forstbehörde

Oberste Forstbehörde

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