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Wasserstraße Alster Die wichtigsten Regeln

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Damit alle sicher auf Alster & Co. unterwegs sein können, schaut kurz hier rein!

Mann mit orangem Rettungsring guckt in die Ferne

Die wichtigsten Regeln

Verkehrsregeln auf der Alster? – Aber na klar!

Man mag’s kaum glauben, doch die Alster ist eine offizielle Wasserstraße! Um hier also sicher unterwegs zu sein, ist es ratsam, ein paar Regeln zu kennen und sie zu berücksichtigen.

Die Nutzung der Wasserstraße ist in vielen Bereichen mit der auf der Straße zu vergleichen. Hier gilt jedoch statt der StVO die HVO – Hafenverkehrsordnung. Unter dem Link findet ihr alle Regeln, die auf dem Wasser gelten.

Wenn du aber sagst:

Nich lang schnacken – Wat mutt denn nu?

Hier die wichtigsten Regeln auf einen Blick:

  • Auf der Alster gilt das Rechtsfahrgebot!
  • Alsterdampfer dürfen nicht behindert werden!
  • Ebenso gilt Rechts vor Links!
  • Promillegrenze beachten!
  • Nicht von Brücken springen!
  • Dunkel? Licht an! Auch auf SUPs!
  • (E-) Motorbetriebene Fahrzeuge sind genehmigungspflichtig!
  • Rücksichtsvoller Umgang!

Und jetzt im Detail

Wat mutt, dat mutt! – Das Rechtsfahrgebot
Ähnlich wie im Straßenverkehr gilt auch auf der Alster, insbesondere auf den Kanälen, ein Rechtsfahrgebot (§ 20 Abs. 1 HVO).  Somit sollte man, um sich nicht in die Quere zu kommen, auch als Kanu- oder SUP-Fahrer:in daranhalten.

Es gibt aber eine Ausnahme! Auf der Außen- und Binnenalster (und nur dort) darf von dieser Regel abgewichen werden. Allerdings nur, wenn die Verkehrslage es zulässt. (§ 21 Abs. 4 HVO).

Denn man tau! – Die Vorfahrtsregelung
Auch hier gibt es eine Parallele zum Straßenverkehr: Von rechts kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt. Entweder muss man also aufstoppen oder den Fahrzeugen ausweichen (§20 Abs. 4 Nr.3 HVO). 

Sportfahrzeuge dürfen Fahrgastschiffe und Schleppverbände nicht behindern (§21 Abs. 3 HVO), weshalb der Grundsatz gilt: Alsterschiffen muss man Platz machen!

Mook man sutsche! – Promillegrenze auch auf der Alster
Getreu diesem Motto ist äquivalent zum Straßenverkehr auf dem Wasser auf den Alkoholkonsum zu achten bzw. davon gleich ganz die Finger zu lassen.

Hier eine Übersicht, womit ihr wann rechnet müsst und wo ihr es nachlesen könnt:

Promillegrenzen
Konsequenzen
Gesetze
Bis 0,5 ‰ ohne Ausfallerscheinung
Keine
§ 1 HVO gilt §§3 Abs. 4, §61 SeeSchStrO
Ab 0,5 ‰  bis 1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinung
Ordnungswidrigkeitenanzeige
§ 1 HVO gilt §§3 Abs. 4, §61 SeeSchStrO
Ab 0,3 ‰ bis 1,09 ‰ mit Ausfallerscheinung
Strafanzeige
§ 316 StGB
Ab 1,1 ‰ (auch ohne Ausfallerscheinungen)
Strafanzeige
§ 316 StGB
Ab 0,3 ‰ und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet
Strafanzeige
§ 315 a Abs. 1 Nr. 1 StGB

Achtung! Trunkenheit im Schiffsverkehr führt zu einem Bericht an die Fahrerlaubnisbehörde und kann die Fahrerlaubnis kosten.

Laat dat nach! – Springen von Brücken
Das Springen von Brücken ist und bleibt keine gute Idee. Nicht nur, dass du einfach nicht weißt, was unter den Brücken im Wasser liegt (unsere Taucher sammeln regelmäßig sogar E-Scooter aus der Alster), sondern dass es außerdem einen gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr darstellen kann. Und damit sind wir wieder bei einer Straftat (§315 StGB).

Mook dien Licht an! – Lichterführung
Jedes Wasserfahrzeug mit Muskelantrieb unter 7 m, also auch SUPs, Kanus etc., muss bei Annährung zu einem anderen Fahrzeug ein weißes Licht zeigen. (gem. § 1 (1) Nr. 2 HVO i.V.m. Regel 23 d. ii. KVR). Dafür sollte man in der Dunkelheit z.B. mit einer Taschenlampe/Stirnleuchte ausgestattet sein.

In den Randgebieten (hier Alster) brauchen Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb abweichend von den Vorschriften der SeeSchStrO und KVR generell nur ein weißes Rundumlicht zu führen.

Mook man schneller? – Van wegen! Motor/E-Motor
Das Fahren auf der Alster mit Maschinenantrieb (auch Elektro) ist nur zulässig, wenn eine Erlaubnis zur Benutzung des Gewässers durch die zuständige Behörde vorliegt (§ 2 Alsterschifffahrtsverordnung).

Wat is dat denn? – Verkehrsschilder auf der Alster
Habt ihr vielleicht schon mal gesehen? An den Brücken oder auf Pfählen sieht man hin und wieder in den Kanälen Schilder.

Hier die Erläuterung für drei, die ihr auf jeden Fall kennen solltet.

Regeln

 Regeln

Verkehrsschild Durchfahrt verboten

Diese Aussage bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.

Diese Aussage bedarf wohl keiner weiteren Erläuterung.

 Regeln

Verkehrsschild Vorgeschriebener Durchfahrtsbereich

Die Brückenöffnung ist im Bereich des durch die beiden Tafeln begrenzten Raumes (weiße Spitzen) zu durchfahren.
Auch wenn diese Zeichen nicht für kleine Fahrzeuge unter 12m oder Ruderboote gelten, kann eine Durchquerung außerhalb der vorgesehenen Durchfahrt nicht immer sicher sein (zum Beispiel aufgrund von Gegenverkehr, geringe Wassertiefe oder unter der Wasseroberfläche liegenden Wasserbauwerke)! Ein Durchqueren mit kleinen Fahrzeugen erfordert deswegen ganz besondere Sorgfalt.

Die Brückenöffnung ist im Bereich des durch die beiden Tafeln begrenzten Raumes (weiße Spitzen) zu durchfahren.
Auch wenn diese Zeichen nicht für kleine Fahrzeuge unter 12m oder Ruderboote gelten, kann eine Durchquerung außerhalb der vorgesehenen Durchfahrt nicht immer sicher sein (zum Beispiel aufgrund von Gegenverkehr, geringe Wassertiefe oder unter der Wasseroberfläche liegenden Wasserbauwerke)! Ein Durchqueren mit kleinen Fahrzeugen erfordert deswegen ganz besondere Sorgfalt.

 Regeln

Verkehrsschild Durchfahren/Einfahren verboten

Die Lichtzeichenanlage befindet sich an der Reesendammbrücke (Einfahrt zur Rathausschleuse). Die Durchfahrt ist immer gesperrt, wenn Wasser aus der Alster abgelassen wird. Dann gibt es eine starke Strömung und es besteht Lebensgefahr!

Die Lichtzeichenanlage befindet sich an der Reesendammbrücke (Einfahrt zur Rathausschleuse). Die Durchfahrt ist immer gesperrt, wenn Wasser aus der Alster abgelassen wird. Dann gibt es eine starke Strömung und es besteht Lebensgefahr!


Dat geit nich! – Ankern
Das Ankern ist gem. § 31 (1) Satz 1  HVO generell auf der Alster genehmigungspflichtig, außer man ist unmittelbar in Gefahr. Das gilt auch für Gummi-Inseln etc.: keine Genehmigung, kein Ankern.

Wat is mit Kitesurfen?
Leider nein. Jegliche Art von Wind-, Wing- & Kitesurfen sind auf der Alster nicht erlaubt und damit verboten (gem. § 1 HVO findet § 31 (1) SeeSchStrO).

Generelle Rücksichtnahme
Die Alster ist für alle da! Und bei immer mehr Alsterbesucher:innen, die auf ihr unterwegs sind, funktioniert es nun mal am besten, wenn wir aufeinander Rücksicht nehmen. Dann haben wir alle Spaß und können entspannt unser schönes Hamburg genießen.

Das empfiehlt auch der § 5 HVSchG. Weil da heißt es:

„Personen haben sich im Geltungsbereich dieses Gesetzes so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Aber das gilt natürlich nicht nur auf der Alster. Auch rund um die Alster ist ein Miteinander spaßiger, wenn wir auch da rücksichtsvoll miteinander umgehen.

Party bis in die Nacht auf der Wiese neben der Alster? Klar, ist eine tolle Location.
Doch die Anwohner:innen nebenan müssen auch mal schlafen und freuen sich gar nicht über Remmidemmi bis in die Morgenstunden. Genauso wenig über Müll. Keiner mag liegengelassenen Müll – weder die Anwohner:innen, noch die Alsterbesucher:innen am nächsten Tag. Erst recht nicht unsere Schwäne.

Und zum Schluss noch ein paar Hinweise für ein gutes Miteinander von Freizeitkapitän:innen und Sportbegeisterten:

  • Seid so nett und lasst den Wassersportler:innen ausreichend Freiraum für ihren Sport
  • Macht Platz, wenn ein schnelleres Fahrzeug euch überholen möchte
  • Versperrt nicht die Durchfahrt an engen Stellen und Brücken und macht nur abseits des Verkehrs Pausen
  • Bei roten Bojen auf der Außenalster den Ruder:innen Vorfahrt gewähren und sie nicht behindern

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