Für die Bewertung von Pflanzenuntersuchungen sind EU-Vorschriften anzuwenden. Für Lebensmittel wurden in der seit April 2002 geltenden EU-Kontaminantenverordnung Höchstgehalte festgelegt (Verordnung 466/2001 der Kommission vom 8. März 2001 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln). Für die Bewertung von Futtermitteln (einschließlich Grünlandnutzung) ist die Futtermittelrichtlinie 2002/32/EG heranzuziehen (Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung).
Altlasten Bewertungskriterien
Die Bewertung der Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erfolgt anhand der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Im Anhang 2 dieser Verordnung werden unter anderem Prüf- und Maßnahmenwerte für verschiedene Nutzungen genannt.
Bewertungskriterien
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