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Altspülfelder Ergebnisse der Bewertung

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Foto einer Kinderspielfläche auf einem Altspülfeld

Das Aufbringen von schadstoffbelastetem Schlick in der Vergangenheit machte eine Überprüfung der Altspülfelder notwendig.

Zur Einschätzung, ob von den aufgehöhten Flächen Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, wurde bereits in den 1980er Jahren mit Recherchen zur Zusammensetzung des aufgehöhten Materials und bei Verdacht auf Schlick mit Bodenuntersuchungen begonnen. Nach Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) wurde von 1999 - 2004 eine systematische Überprüfung durch eine Lenkungs- und Arbeitsgruppe aus Fachleuten verschiedener Hamburger Behörden für alle Altspülfelder durchführt.

Neben einer möglichen Gefährdung für Grund- und Oberflächengewässer, durch Staubbildungen oder durch die Bildung von Spülfeldgasen im Untergrund wurden bei sensibler Nutzung der Altspülfelder (z.B. Wohngebiete, Kinderspielplätze, Kleingärten, Landwirtschaft), insbesondere wenn der (Schadstoff belastete) Schlick im Oberboden vorkommt, die möglichen Gefahren für den Menschen durch direkten Kontakt oder die Aufnahme von Schadstoffen über Nutzpflanzen überprüft.

Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die aktuell auf den Flächen stattfindende Nutzung in allen Fällen standortverträglich ist. Eine Gefährdung für das Grund- und Oberflächenwasser sowie für die auf den Altspülfeldern lebenden und arbeitenden Menschen besteht nicht. In Bereichen mit Belastungen im Oberboden mussten auf Teilflächen Sanierungen vorgenommen, die bestehende Nutzung eingeschränkt oder Empfehlungen ausgesprochen werden.

Die Ergebnisse für alle Altspülfelder wurden im Altlasthinweiskataster der Behörde für Umwelt und Energie dokumentiert und sind dort auf Anfrage für alle Eigentümer und Nutzer der betroffenen Flächen verfügbar.

Kontakt

Altlasthinweiskataster

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
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