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Altlasten Landwirtschaft auf Altspülfeldern

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Landwirtschaft auf Altspülfeldern

Foto eines Salatfeldes auf einem Altspülfeld

Zehn Altspülfelder in Wilhelmsburg, Neuland und Bergedorf mit Schlick im Oberboden wurden zum Zeitpunkt der Nutzungsaufnahme für Gemüseanbau, Getreideanbau und tlw. als Grünland, in einem Fall auch für Zierpflanzenanbau genutzt. Bereits seit 1986 gab es auf den Altspülfeldern mit landwirtschaftlicher Nutzung Anbaubeschränkungen und –empfehlungen im Hinblick auf den Brotgetreideanbau und einige hoch schadstoffanreichernde Salatarten und andere Gemüse.

Im Jahr 2001 wurde in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Hamburg auf den Flächen im Wilhelmsburger Osten ein umfangreiches Untersuchungsprogramm zur abschließenden Klärung der Schadstoffaufnahme aus dem schlickhaltigen Oberboden in die verschiedenen Gemüsearten durchgeführt. Die Ergebnisse sind anliegend detailliert dargestellt.

Bei mehr als einem Drittel der Gemüseernten des Jahres 2001 wurden Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte nach Lebensmittelrecht festgestellt. Durch Vereinbarungen und vertragliche Regelungen mit den betroffenen Landwirten wurde sichergestellt, dass kein belastetes Gemüse vermarktet wird.

Einschränkungen zur Grünlandnutzung wurden in die Pachtvertrags-Änderungen aufgenommen.

Derzeit findet auf den Altspülfeldern kein Gemüseanbau mehr statt. Der Anbau von Futtergetreide und die Nutzung der Flächen als Grünland ist nur noch eingeschränkt möglich.

Auf Basis von Futtermitteluntersuchungen der ehemaligen Behörde für Umwelt und Gesundheit in den Jahren 2002 und 2003 erarbeitete die Landwirtschaftskammer Hamburg Empfehlungen zur Minimierung der Kontamination durch Dioxine beim Anbau von landwirtschaftlichen Kulturen. Bei Einhaltung dieser Regeln und mithilfe freiwilliger Untersuchungen der Ernten wird sichergestellt, dass kein Futtergetreide mit Überschreitungen der Höchstgehalte vermarktet wird. Der Futtermittelanbau wird auch zukünftig mit der Weiterentwicklung der EU-Regelungen auf dem Prüfstand stehen.

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