Zwischen Osdorfer Landstraße / Sülldorfer Landstraße und der Landesgrenze sind die Verkehrsflächen für den Fuß- und Radverkehr schadhaft und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb werden die Wege beidseitig der Fahrbahn abschnittsweise bis voraussichtlich Mitte Mai 2022 erneuert.
Die Schenefelder Landstraße wird während der gesamten Bauzeit zwischen Holtbarg und Osdorfer Landstraße als Einbahnstraße in Richtung Osdorfer Landstraße / Sülldorfer Landstraße eingerichtet. In Richtung Schleswig-Holstein wird der Verkehr bis Mai 2022 über die Straßen Am Botterbarg und Holtbarg umgeleitet.
Die Zufahrt zu Grundstücken wird im Rahmen der Einbahnstraßenführung weitestgehend möglich sein. Über kurzzeitig notwendige Sperrungen werden die jeweils betroffenen Anlieger*innen im Voraus informiert.
Der Fußverkehr wird in dem gesperrten Abschnitt auf der Fahrbahn an dem Baufeld vorbei geführt. Der Radverkehr in Richtung Osdorfer Landstraße / Sülldorfer Landstraße kann wie bisher die Fahrbahn (Einbahnstraße) nutzen. Für die Zeit der Arbeiten an den westlichen Geh- und Radwegflächen zwischen Brookwisch und Holtbarg wird der Radverkehr über Brookwisch und Vörloh zum Holtbarg umgeleitet.
Die Bushaltestellen im jeweils betroffenen Baufeld werden nicht angefahren und Ersatzhaltestellen eingerichtet. Darüber informieren Aushänge an den regulären Bushaltestellen und die Fahrplanauskunft online unter hvv.de oder in der HVV App. Dort wird rechtzeitig auf Änderungen im Busbetrieb hingewiesen.