Plangebiet:
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bahrenfeld, Ortsteil 216 und wird wie folgt begrenzt: Westgrenze der Flurstücke 2882, 2878 und 2876, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2883, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3119, Ost-, Nord,- Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3120 der Gemarkung Bahrenfeld.
Planungsziel:
Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Spielhallen, Wettbüros, Vorführ- und Geschäftsräumen, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sowie Bordelle und bordellartige Betriebe im Kerngebiet des Geltungsbereiches ausgeschlossen werden. Mit dem Ausschluss dieser Nutzungen soll die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen werden, die Wohnfunktion im Umfeld des Änderungsbereiches zu schützen.
Durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplans sind die sogenannten Grundzüge der Planung nicht betroffen. Dadurch kann das vereinfachte Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuchs angewendet werden, womit auf eine Umweltprüfung verzichtet werden kann.
Lage des Plangebiets:
Bild: © FHH, Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung 2019
Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen:
Verfahrensstand:
Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss A 10/18 am 21. Januar 2019 eingeleitet.
Auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Plandiskussion wird laut Beschluss des Planungsausschusses Altona vom 19. Dezember 2018 verzichtet.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der öffentlichen Auslegung ist noch nicht erfolgt.
Die Feststellung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes sind noch nicht erfolgt.
Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Bahrenfeld 35" als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/allris.net.asp
Aktueller Hinweis:
Das Bezirksamt Altona hat für den Bebauungsplan mit der Bezeichnung Bahrenfeld 35 (1.Änderung) einen Aufstellungsbeschluss erlassen.
Der Aufstellungsbeschluss wird, wie er im Amtlichen Anzeiger veröffentlicht wurde, auf dieser Internetseite als Download zur Verfügung gestellt (siehe unten).
Wie geht es weiter?
Beteiligung der Öffentlichkeit - Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung, wie sie das Baugesetzbuch vorschreibt, wird im Technischen Rathaus Altona stattfinden. Das Datum der öffentlichen Auslegung wird durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger sowie durch Bekanntmachung auf dieser Internetseite veröffentlicht. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit direkt Anmerkungen und Stellungnahmen zu formulieren.
Ansprechpartner:
Bauleitplanung | Frau Herzberg | Tel: 428 11-6059 |
Geschäftszimmer | Tel: 428 11-6014 |