Plangebiet
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Bezirk Altona, Stadtteil Bahrenfeld, Ortsteil 216 und wird wie folgt begrenzt:
Im Westen durch den Bahrenfelder Kirchenweg (Flurstück 3721 der Gemarkung Bahrenfeld), im Norden durch die Von-Sauer-Straße (Flurstück 3392 der Gemarkung Bahrenfeld), im Osten durch die Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2143 und die Ostgrenze des Flurstücks 2144 der Gemarkung Bahrenfeld sowie im Süden durch die Südgrenze des Flurstücks 2144 und die Südgrenze des Flurstücks 2145 der Gemarkung Bahrenfeld (Bezirk Altona, Ortsteil 216).
Planungsziel
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Bahrenfeld 75 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung und Neuordnung des derzeitigen Nahversorgungsstandortes an der Von-Sauer-Straße/ Ecke Bahrenfelder Kirchenweg im Stadtteil Bahrenfeld des Bezirks Hamburg-Altona geschaffen werden. Dabei sollen der bestehende REWE-Vollsortimenter sowie der Lebensmitteldiscounter vergrößert und neu geordnet werden sowie gewerbliche Nutzungen und Wohnraum neu entwickelt werden. Die Neuordnung des Plangebietes dient der Verbesserung der Wohnraumversorgung in Hamburg-Altona unter angemessener Berücksichtigung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Durch die Umsetzung auf einer bereits erschlossenen innerstädtischen Fläche können zudem ein Ausweichen auf die „Grüne Wiese“ und den Außenbereich vermieden sowie ein vorhandener Stadtteil weiterentwickelt und gestärkt werden. Dies entspricht dem Planungsleitsatz in § 1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet liegt im seit 2016 rechtswirksam in Kraft getretenen sozialen Erhaltungsgebiet Bahrenfeld-Süd. Das Erhaltungsgebiet soll nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen werden.
Da die Anwendungsvoraussetzung zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens vorliegen, soll er als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
Die Darstellungen des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms, einschließlich Fachkarte Arten- und Biotopschutz, entsprechen den Planungsabsichten des Vorhabens.
Lage des Plangebiets

Bild: © Darstellung Bezirksamt Altona auf Kartengrundlage DSK (Herausgeber: FHH, LGV)
Luftbild und weitere Karten:
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen: www.hamburg.de/planportal
Verfahrensstand
Der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona hat am 18.12.2019 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Bahrenfeld 75 („Emils Quartier“) beschlossen. Im Frühjahr 2021 wurde für das Plangebiet ein hochbaulich-freiraumplanerisches Werkstattverfahren durchgeführt. Der erstplatzierte Entwurf bildet die Grundlage für dieses Bebauungsplanverfahren.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB aufgestellt. Unter Berufung auf § 11 Abs. 1 Nr. 3 BauGB wurde am 01.07.2021 mit der Vorhabenträgerin ein Städtebaulicher Vertrag zur Übernahme sämtlicher Planungskosten abgeschlossen. Im Rahmen des Planverfahrens wird darüber hinaus gemäß § 12 BauGB ein Durchführungsvertrag zur Sicherung der Inhalte der Planung abgeschlossen. Gemäß § 12 Abs. 3 BauGB wird der Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
Am 05.11.2021 erfolgte die behördenübergreifende Planabstimmung im Rahmen der sog. Grobabstimmung. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 10.12.2021 bis zum 07.01.2022 durchgeführt.
Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss A 02/22 am 22. April 2022 eingeleitet.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat in Form einer öffentlichen Plandiskussion am 18. Mai 2022 stattgefunden. Die politische Befassung mit dem Planverfahren sowie das Protokoll der Veranstaltung kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Name Nr." des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Die Beteiligung der Öffentlichkeit in Form der Öffentlichen Auslegung sowie die Feststellung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes sind noch nicht erfolgt.
Aktueller Hinweis
Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Plandiskussion
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Bahrenfeld 75 hat am 18.Mai 2022 um 19:30 Uhr in Form einer Öffentlichen Plandiskussion im Rahmen des Planungsausschusses der Bezirksversammlung Altona im Kollegiensaal des Rathauses Altona (Platz der Republik 1) stattgefunden.
Allen Interessierten wurde der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens eingehend erläutert und die Möglichkeiten der Stellungnahme dargelegt. Nach der Vorstellung der planerischen Inhalte des Bebauungsplanentwurfes hatten die Teilnehmer*innen die Möglichkeit, Fragen an das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung sowie an die Vertreter der Bezirkspolitik zu stellen. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, direkt Anmerkungen und Stellungnahmen zu formulieren. Sämtliche Anregungen und Bedenken wurden protokolliert. Das Protokoll der öffentlichen Plandiskussion sowie deren Auswertung kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Name Nr. " des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.
Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp
Wie geht es weiter ?
Behandlung der Stellungnahmen und Einwände:
Alle Stellungnahmen, die während der Öffentlichen Plandiskussion hervorgebracht wurden, werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Sollten die Stellungnahmen von Belang sein, werden sie in die weitere Bearbeitung einbezogen. Das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung wird im Weiteren den Bebauungsplanentwurf durch eine Verordnung mit den textlichen Festsetzungen sowie durch eine ergänzende Begründung erweitern und mit den Trägern öffentlicher Belange (u.a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abstimmen.
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans:
Im weiteren Verfahren wird der Verordnungstext, die Begründung sowie bereits vorliegende Gutachten für die Dauer eines Monats gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona (Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 5.Obergeschoss) öffentlich ausgelegt. Für die Dauer der Auslegung haben alle Bürger/-innen erneut die Möglichkeit, den Planentwurf einzusehen, sich erläutern zu lassen und Stellungnahmen abzugeben.
Ansprechpartner*innen:
Stadtplanung | Nancy Freitag | Tel.: 4 28 11 – 6047 |
Stadtplanung | Ulrike Frauenlob | Tel.: 4 28 11 – 6048 |
Landschaftsplanung | Erik Meier | Tel.: 4 28 11 – 6016 |
Geschäftszimmer |
| Tel.: 4 28 11 – 6014 |
E-Mail: stadt-und-landschaftsplanung@altona.hamburg.de
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