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Bebauungsplan Bebauungsplanentwurf Ottensen 66 – Kolbenschmidt

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Sicherung von Gewerbe und Schaffung von Wohnraum

Bebauungsplanentwurf Ottensen 66 – Kolbenschmidt


Plangebiet:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Ottensen, Ortsteil 212, und wird wie folgt begrenzt:

Im Westen durch das Flurstück 3560 (Euler- Hermes) und die Nordgrenze des Flurstücks 1334, im Norden von der S-Bahntrasse Hamburg- Wedel (Flurstück 4062), im Osten durch den Hohenzollernring und im Süden durch die Friedensallee 

Planungsziel:

Durch das Bebauungsplanverfahren Ottensen 66 sollen für den Bereich zwischen Friedensallee und S-Bahntrasse Hamburg–Wedel, westlich des Hohenzollernrings die planungsrechtlichen Vor­aussetzungen für eine Wohnbebauung geschaffen sowie bestehendes Gewerbe gesichert werden. Durch Konversion und Entwicklung des ehemaligen Produktionsgeländes soll eine verträgliche Nutzungsmischung von Handwerk und Wohnen im Altonaer Stadtteil Ottensen entstehen.
Mit in das Plangebiet einbezogen werden die Bereiche mit Geschosswohnungsbau im südöstlichen Bereich an der Ecke Friedensallee/ Hohenzollernring. Um die besondere städtebauliche Struktur dieses Teils des Stadtteils Ottensen zu erhalten, wird ein Teil des Plangebiets als Städtebaulicher Erhaltungsbereich festgesetzt und eine entsprechende Festsetzung in der Verordnung zum Bebauungsplan aufgenommen. Für diesen Bereich hatte das Bezirksamt Altona bereits in 2016 beschlossen, eine Soziale Erhaltungssatzung gemäß §172 Absatz 1 Nummer 2 BauGB aufzustellen. Die Soziale Erhaltungsverordnung vom 15. März 2016 (HmbGVBl. S. 98) ist am 23. März 2016 rechtswirksam in Kraft getreten und hat den Schutz der besonderen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zum Ziel.

Der Flächennutzungsplan sowie das Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg werden in einem Parallelverfahren geändert.

 

Lage des Plangebiets: 

Geltungsbereich Bebauungsplan Ottensen 66

Luftbild:

Luftbild Geltungsbereich Bebauungsplan Ottensen 66

 

Luftbild und weitere Karten
Luftbilder, weitere Karten und andere Bebauungspläne können Sie auf dem Planportal „Stadt- und Landschaftsplanung online“ nach Aufruf des folgenden Links einsehen:
http://www.hamburg.de/bebauungsplaene-online

 

Verfahrensstand:

Das Verfahren wurde durch den Aufstellungsbeschluss A 01/15 vom 26. Februar 2015 (Amtl. Anzeiger vom 13.03.2015, S.575) eingeleitet.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung in Form einer Öffentlichen Plandiskussion hat am 7. Januar 2015 stattgefunden.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis einschließlich 21. März 2018 statt. Zu diesem Bebauungsplan bestehen zwei Städtebauliche Verträge gem. § 11 BauGB. Beide Verträge wurden im Entwurfsstand als Ergänzung zu den Bebauungsplanunterlagen öffentlich mit ausgelegt.

Die Feststellung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes sind noch nicht erfolgt.

Die politische Befassung mit dem Planverfahren kann über den Sitzungsdienst der Bezirksversammlung Altona eingesehen werden, dort einfach "Name Nr." des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.

Link: https://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/yw010.asp

 

Letzter Verfahrensschritt:

Der Entwurf des Bebauungsplans Ottensen 66 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung, Umweltakte) sowie die Änderung des Flächennutzungsplans und Landschaftsprogramms (Änderungsverfahren F06/14 und L07/14 „Wohnen nördlich der Friedensallee in Ottensen“) wurden in der Zeit vom 19. Februar 2018 bis einschließlich 21. März 2018 an den Werktagen (außer sonnabends) im Foyer des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona, Technisches Rathaus, Jessenstraße 1-3, 5. Obergeschoss, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Für die Dauer der Öffentlichen Auslegung hatten alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, alle o.g. Unterlagen einzusehen und sich erläutern zu lassen. Ebenfalls konnten Stellungnahmen eingereicht werden.

Der Entwurf des Bebauungsplans Ottensen 66 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung) wird in der Version, wie sie öffentlich ausgelegt wurde, auf dieser Internetseite als Download zur Verfügung gestellt (siehe unten).

 

Die umweltrelevanten Fachgutachten zum Planverfahren können über das Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg  unter folgendem Link: http://transparenz.hamburg.de eingesehen werden. (Dort einfach „Name Nr.“ des Bebauungsplanverfahrens als Suchschlagwort eingeben.)

 

Wie geht es weiter ?

Behandlung der Stellungnahmen und Einwände:

Alle Stellungnahmen werden durch das Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona geprüft und mit den Trägern öffentlicher Belange (u.a. Fachbehörden und Fachdienststellen der FHH, Versorgungsunternehmen) abgewogen und mit dem Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona abgestimmt. Führt die Berücksichtigung einer eingegangenen Stellungnahme zu wesentlichen Änderungen des Plans, kann eine erneute Öffentliche Auslegung erforderlich werden. Ist dies nicht der Fall und trägt der Planungsausschuss der Bezirksversammlung Altona die Inhalte des Bebauungsplanes mit, wird der Entwurf mit den vorgebrachten Stellungnahmen der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Feststellung des Bebauungsplans:

Nach Beschlussfassung durch die Bezirksversammlung wird der Bebauungsplan von der Bezirksamtsleiterin festgestellt und tritt nach der Veröffentlichung in Kraft.

Die Bürger/-innen, die im Rahmen der Öffentlichen Auslegung Stellungnahmen abgegeben haben, erhalten nach Inkrafttreten des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Prüfergebnis ihrer Stellungnahmen.

 

 

Ansprechpartner:

BauleitplanungFrau FreitagTel: 428 11-6047
LandschaftsplanungFrau HagedornTel: 428 11-6016
GeschäftszimmerTel: 428 11-6014
E-Mail: Stadt-und-Landschaftsplanung@altona.hamburg.de


Ansprechpartner/-innen Änderung Flächennutzungsplan, Landschaftsprogramm

Flächennutzungsplanänderung:                                Tel.: 428 40 – 8302 (Norbert Manthei)

Landschaftsprogrammänderung:                               Tel.: 428 40 – 8058 (Martina Reifner)

 

 

 

 

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