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Beratung für Eltern Beistandschaft Altona

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Beistandschaft Altona

Zur Einrichtung einer Beistandschaft ist eine schriftliche Erklärung oder ein Antrag anlässlich einer persönlichen Vorsprache erforderlich.

Das Jugendamt wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Ihr Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.


Im Rahmen einer Beistandschaft kann Ihnen das Jugendamt behilflich sein bei

  • der Feststellung der Vaterschaft,
  • der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.

Derjenige Elternteil kann eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut das Kind sich befindet.

  

Feststellung der Vaterschaft

  • wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes,
  • wir vertreten Ihr Kind vor Gericht in Vaterschaftsfeststellungsverfahren, wenn der Vater sein Kind nicht anerkennen will.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

  • wir überprüfen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, berechnen und beurkunden die Unterhaltsverpflichtung und vertreten Ihr Kind auch in einem gerichtlichen Verfahren,
  • wir setzen die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen,

Beurkundungen

Wir beurkunden kostenfrei u.a.

  • Vaterschaftsanerkennungen,
  • Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung,
  • Mutterschaftsanerkennung,
  • Unterhaltsverpflichtung,
  • Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge.

Sorgeerklärungen

  • wir beurkunden Erklärungen über die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts,
  • wir bescheinigen dem allein sorgeberechtigten Elternteil, dass keine Erklärungen über die Ausübung der gemeinsamen Sorge vorliegt (sog. Negativbescheinigung).

Auch ohne Einrichtung einer Beistandschaft beraten und unterstützen wir Elternteile bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ihres Kindes.

Die Zuständigkeit der nachfolgenden Beistände richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes (bei vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennungen/Sorgeerklärungen nach dem Nachnamen der Mutter).

Termine
Wir arbeiten ausschließlich nach Terminvereinbarung. Bitte rufen Sie uns an!

Im Behördenfinder finden Sie den richtigen Ansprechpartner: Link zum Behördenfinder

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