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Betäubungsmittel Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

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Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen

Viele Patienten sind im Rahmen ihrer Behandlung auf Medikamente angewiesen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlichen Reisebedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.

Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens
(das sind zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien) sollte die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten und durch das Gesundheitsamt beglaubigten Bescheinigung erfolgen.

Die Gebühr beträgt : 10 Euro

Kontakt

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Amtsärztliche Gutachten

Leitung

Bezirksamt Altona - Fachamt Gesundheit
Bahrenfelder Straße 254-260
22765 Hamburg
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