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Mitwirkungsmöglichkeiten Bürgerbeteiligung an der Bauleitplanung

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Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird im Baugesetzbuch geregelt. Sie erfolgt in zwei Stufen.

Stadtplanung Bürgerbeteiligung Baugesetzbuch Bauleitplanung Öffentliche Plandiskussion FHH - Hamburg - hamburg.de

1. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

 Bürgerbeteiligung in der Stadtplanung  Bürgerbeteiligung in der Stadtplanung

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet in Form einer öffentlichen Plandiskussion statt. Sie steht am Anfang des Bebauungsplanverfahrens. Veranstalter ist der Stadtplanungsausschuss der jeweiligen Bezirksversammlung. Der Vorsitzende des Stadtplanungsausschusses leitet die Veranstaltung.

Zeit und Ort der Veranstaltung werden durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger, durch Plakatierung vor Ort sowie Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

In der öffentlichen Plandiskussion werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung anhand von ersten Konzepten und Vorentwürfen sowie deren voraussichtliche Auswirkungen dargestellt und erläutert.

Sie haben dort die Möglichkeit, die Planung mit den Beteiligten zu erörtern sowie Anregungen oder Kritik zu der vorgelegten Planung vorzubringen.

Die Veranstaltung wird protokolliert und vom Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes ausgewertet. Der Stadtplanungsausschuss berät über diese Auswertung in einer seiner darauf folgenden Sitzungen.

2. Öffentliche Auslegung

Der von Verwaltung und Politik abgestimmte Bebauungsplanentwurf wird für die Dauer eines Monats ausgelegt. Die Auslegung findet im Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung des jeweiligen Bezirksamtes statt.

Der Zeitraum der öffentlichen Auslegung wird durch Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger sowie durch Pressemitteilungen an die örtlichen Zeitungen bekannt gegeben.

Für die Dauer der öffentlichen Auslegung können Sie den Bebauungsplanentwurf einsehen und sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachamtes erläutern lassen. Sie können Ihre Stellungnahme zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen.

Alle Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft und unter Berücksichtigung der anderen privaten und öffentlichen Belange abgewogen. Das Ergebnis wird mit dem Bebauungsplanentwurf dann dem Stadtplanungsausschuss und der Bezirksversammlung zum endgültigen Beschluss über den Bebauungsplan vorgelegt. Führt die Berücksichtigung von Stellungnahmen zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes, kann eine erneute Auslegung erforderlich werden.

Wenn Sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung eine Stellungnahme abgegeben haben, erhalten Sie nach Feststellung des Bebauungsplans eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme.

Besondere Bedingungen bei Auslegungen von Bauleitplänen in der Zeit der eingeschränkten Ansammlungsfreiheit während der Coronavirus - SARS-CoV-2 - Krise 

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes bitten wir Interessierte nachdrücklich darum, Unterlagen zu öffentlichen Auslegungen auf elektronischem Weg einzusehen und Stellungnahmen ebenfalls auf diesem Weg abzugeben. Im Übrigen gilt die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 2. April 2020.

Zu den besonderen Nutzungsbedingungen bei Auslegung von Papierfassungen siehe unten stehenden Download "Handlungsleitfaden Öffentliche Auslegung - April 2020".

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und in der Behörde für Umwelt und Energie (hier: Bauleitplanverfahren und Verfahren zu Landschaftsprogrammänderungen) finden Sie im untenstehenden Download.

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