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Datenschutzerklärung - Bezirksamt Altona Datenschutzerklärung und allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung im Bezirksamt Altona, Fachamt FA-BEA*Pro, der Freien und Hansestadt Hamburg

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Nahezu alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten mit der Verwaltung früher oder später in Kontakt, weil sie z.B. einen Personalausweis beantragen müssen oder Kindergeld beanspruchen können. Hierbei müssen personenbezogene Daten verarbeitet werden.

Datenschutzerklärung

In einem Verwaltungsverfahren sind Daten personenbezogen, wenn sie einer natürlichen Person, einer Personenvereinigung (z.B. GbR, oHG) oder sonst einer juristischen Person, soweit ein Bezug zu der/den dahinterstehenden natürlichen Person(en) besteht, zugeordnet werden können. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Wenn Verwaltungsbehörden personenbezogene Daten verarbeiten, bedeutet das, dass sie diese Daten z. B. erheben, speichern, verwenden, übermitteln, zum Abruf bereitstellen oder löschen.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten wir erheben, bei wem wir sie erheben und was wir mit diesen Daten machen. Außerdem informieren wir Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

Inhaltsverzeichnis

1. Wer sind wir?

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

7. Wie lange speichern wir Ihre Daten?

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?


1. Wer sind wir?

Wir sind ein Fachamt des Bezirksamtes Altona und für die gesamte FHH zuständig für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. Wir erteilen Anmeldebescheinigungen und Aliasbescheinigungen nach § 5 Prostituiertenschutzgesetz an Sexarbeiter*innen sowie Erlaubnisse nach § 12 Prostituiertenschutzgesetz für Betreiber*innen von Prostitutionsgewerben.

2. Wer sind Ihre Ansprechpartner?

Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an den für die Behörde zuständigen Datenschutzbeauftragten richten:

Fachamtsleitung
Fachamt Beratungen, Erlaubnisse und Anmeldungen nach dem ProstSchG
Postanschrift:
Platz der Republik 1
22765 Hamburg
Tel. 040 / 428 11-1466
E-Mail: fabea-pro@altona.hamburg.de

Datenschutzbeauftragte der Bezirke
Bezirksamt Hamburg-Nord
Kümmellstr. 7

20249 Hamburg
Tel.: 040 / 428 04-2028
E-Mail: DSBderBezirke@hamburg-nord.hamburg.de

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Str. 22
20459 Hamburg
Tel.: 040 / 428 54-4040
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

 

3. Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Ihre Daten werden für die Erteilung personen- und betriebsbezogener Erlaubnisse sowie Anmelde- und Aliasbescheinigungen verarbeitet.


Beispiel zur Verarbeitung:
Sie wollen eine Tätigkeit als Sexarbeiter*in ausüben. Ihre Tätigkeit müssen Sie bei uns anmelden. Die für die Anmeldung erforderlichen Daten werden erhoben und verarbeitet. Das Fachamt erstellt anhand Ihrer Daten eine Anmeldebescheinigung und auf Wunsch eine entsprechende Aliasbescheinigung. 
Sie stellen einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Prostitutionsstätte. Dazu müssen Sie unter anderem Angaben zu Ihrer Person machen, die von dem Fachamt verarbeitet werden und in die Erlaubnisbescheide einfließen.

4. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten insbesondere folgende personenbezogene Daten:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, z. B. Vor- und Nachname, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Steuernummer, Identifikationsnummer, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.
  • Für die Erstellung der Anmeldebescheinigung werden gem. § 4 ProstSchG z.B. folgende Daten verarbeitet:

Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift und die Länder oder Kommunen, in denen die Tätigkeit geplant ist.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten, sogenannte „sensible Daten", erheben wir nur dann, wenn dies für das spezielle Verfahren erforderlich ist.

Bei der Anmeldung von Sexarbeiter*innen wird die Tatsache, dass eine Person als Sexarbeiter*in arbeiten möchte, erhoben.

Darüber hinaus erheben wir Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, soweit diese gesetzlich zur Mitteilung an uns verpflichtet sind.

Beispiele:
Auskünfte aus dem Melderegister der bezirklichen Einwohnerämter.

Können wir einen Sachverhalt nicht mit Ihrer Hilfe aufklären, dürfen wir Sie betreffende personenbezogene Daten auch durch Nachfragen bei Dritten erheben (z. B. Auskunftsersuchen an den Arbeitgeber u.ä.).

Zudem können wir öffentlich zugängliche Informationen (z. B. aus Zeitungen, öffentlichen Registern oder öffentlichen Bekanntmachungen) verarbeiten.

5. Wie verarbeiten wir diese Daten?

In den automationsgestützten Verwaltungsverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert und in weiteren Schritten den Verwaltungsverfahren zugrunde gelegt. Wir setzen dabei technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre personenbezogenen Daten gegen unbeabsichtigte oder unrechtmäßige Vernichtung, Verlust oder Veränderung sowie gegen unbefugte Offenlegung oder unbefugten Zugang zu schützen. Unsere Sicherheitsstandards entsprechen stets den aktuellsten technologischen Entwicklungen.

6. Unter welchen Voraussetzungen dürfen wir Ihre Daten an Dritte weitergeben?

Alle personenbezogenen Daten, die uns in einem Verwaltungsverfahren bekannt geworden sind, dürfen wir nur dann an andere Personen oder Stellen wenn Sie der Weitergabe zugestimmt haben oder wenn die Weitergabe gemäß § 34 ProstSchG zugelassen ist.​​​​​​​
Beispiele: 
Personenbezogene Daten werden mit der Zustimmung der betroffenen Person an eine Fachberatungsstelle weiter gegeben. 
Personenbezogenen Daten werden wegen eines Ermittlungsverfahrens gegen die betroffene Person wegen einer Straftat nach dem ProstSchG an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

7.  Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Die Dauer der Speicherung entspricht den geltenden Bestimmungen, insbesondere der Aktenordnung der Bezirksämter und der Geschäftsordnung der Bezirksämter in ihren aktuellen Fassungen. Im Falle des Anmeldeverfahrens gilt § 34 Abs. 3 ProstSchG, wonach die im Zusammenhang mit der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten von Prostituierten spätestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Anmeldebescheinigung gelöscht werden.

8. Welche Rechte (Auskunftsrecht, Widerspruchsrecht usw.) haben Sie?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte. Einzelheiten ergeben sich insbesondere aus Artikel 15 bis 18 und 21 der Datenschutz-Grundverordnung.

  • Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Daher sollten in dem Antrag möglichst Angaben zum konkreten Verwaltungsverfahren und zum Verfahrensabschnitt gemacht werden.

  • Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

  • Recht auf Löschung

Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Die Einschränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öffentliches Interesse besteht.

  • Recht auf Widerspruch

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht nachkommen, wenn an der Verarbeitung ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht oder eine Rechtsvorschrift uns zur Verarbeitung verpflichtet.

  • Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Ihrem Anliegen nicht oder nicht in vollem Umfang nachgekommen sind, können Sie bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Beschwerde einlegen:

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 54 - 40 40
E-Fax: (040) 4 279 – 11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de


Allgemeine Hinweise zu diesen Rechten

In einigen Fällen können oder dürfen wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen. Sofern dies gesetzlich zulässig ist, teilen wir Ihnen in diesem Fall immer den Grund für die Verweigerung mit.

Wir werden Ihnen aber grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Eingang Ihres Anliegens antworten. Sollten wir länger als einen Monat für eine abschließende Klärung brauchen, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

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