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Erschließungen Erschließung und erstmalige endgültige Herstellung (eeH)

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Erschließungsanlagen in Altona

Allgemeines
Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) darf ein Grundstück unter anderem nur dann bebaut werden, wenn es über eine Straße, einen Weg oder einen Platz, also über eine Erschließungsanlage verkehrlich erreichbar ist.

Die Freie und Hansestadt Hamburg erhebt zur Deckung des Aufwandes, der ihr für die Herstellung solcher Erschließungsanlagen entsteht, einen Erschließungsbeitrag nach § 44 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG).
Dazu müssen die Erschließungsanlagen allerdings erstmalig endgültig hergestellt sein. Das ist der Fall, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:

Die Mindestvoraussetzungen nach § 49 des HWG und das Bauprogramm der Tiefbaudienststelle, das die Ausführung der jeweiligen Erschließungsanlage regelt, sind erfüllt, der Grunderwerb für die Erschließungsanlage durch die Freie und Hansestadt Hamburg muss abgeschlossen oder durch eine anderweitige Regelung gesichert sein, die Erschließungsanlage ist für den öffentlichen Verkehr gewidmet und die Herstellung entspricht den Grundzügen des jeweiligen Bebauungsplanes. Welchen Zeitraum die erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage einnehmen darf, ist nicht vorgegeben. Dieses kann in einem kurzen Zeitabschnitt erfolgen oder aber auch über Jahre oder Jahrzehnte hinweg. Wenn alle genannten Merkmale erreicht sind und der Abschluss der Maßnahme im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht worden ist, entsteht die Beitragspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer.

Die Erschließungsbeiträge werden dann von der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg anhand des Aufwandes für die jeweilige Erschließungsanlage ermittelt und erhoben. Weitere Informationen über die Finanzbehörde finden Sie hier.

In Altona gibt es ungefähr 90 Straßenzüge, an denen die erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen noch durchgeführt werden muss.

Auf Grundlage von Kriterien, wie zum Beispiel dem Unterhaltungsaufwand oder der Verkehrssicherheit, wurde eine Prioritätenliste entwickelt, nach der die Maßnahmen gemäß der Beschlussfassung der Bezirksversammlung Altona umgesetzt werden sollen.

Aktuelles

Die Prioritätenliste mit den Straßenzügen in alphabetischer Reihenfolge finden Sie hier.

Zum aktuellen Stand der Abarbeitung der Prioritätenliste und zu den derzeit vorliegenden Planungsentwürfen gelangen Sie hier.

Kontakt

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Bezirksamt Altona


Fachamt Management des öffentlichen Raumes

Geschäftsstelle Tiefbau

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