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Soziales Fachamt Grundsicherung und Soziales

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Fachamt Grundsicherung und Soziales

Das Fachamt Grundsicherung und Soziales gewährt Hilfe für nicht erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt wegen niedrigen Einkommens nicht allein bestreiten können oder über kein Einkommen verfügen sowie Grundleistung für Personen über 65 Jahre. Diese Hilfen werden gewährt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches XII. Dabei geht es auch darum, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Es werden außerdem Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Hilfe in anderen Lebenslagen sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.

Für einige Personengruppen bestehen Spezialabteilungen, die in der Übersicht der einzelnen Bezirksämter näher aufgeführt sind.

Hierzu einige Beispiele: Bürgerinnen und Bürger, die Mietschulden haben oder von Wohnungskündigung, Räumungsklagen oder bevorstehenden Räumungen betroffen sind, werden von der Fachstelle für Wohnungsnotfälle beraten und ggf. unterstützt. Ältere Menschen werden in der Abteilung „Seniorenberatung“ betreut und erhalten dort seniorengerechte Hilfen. In einigen Sozialdienststellen gibt es Spezialabteilungen für Menschen mit Behinderungen.

Zum Aufgabenspektrum dieses Fachamtes gehört auch der Bereich „Wohnen“.

Hier können Sie Wohngeld beantragen. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Vermittlung von Sozialwohnungen an anerkannte Wohnungsnotfälle und die Erteilung von Berechtigungsbescheinigungen für Wohnungssuchende. Zentral für Hamburg erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler BAföG im Bezirksamt Hamburg-Mitte und Wehrdienstleistende sowie ihre Angehörigen Unterhaltssicherungsleistungen im Bezirksamt Bergedorf.

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