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Projektförderung Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung bzw. die Ziele von stadtteilkulturellen Projekten

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Allgemeine Voraussetzungen für die Förderung bzw. die Ziele von stadtteilkulturellen Projekten

Unter folgenden Voraussetzungen kann Stadtteilkultur gefördert werden, sofern dieses Projekt im Bezirksamtsbereich Altona stattfinden wird: 

  • Die geförderten Maßnahmen sollen das kulturelle Leben im Stadtteil bereichern bzw. ergänzen und erweitern.
  • Durch die Aktivitäten soll die Kommunikation zwischen Einzelnen und Gruppen im Stadtteil gefördert werden.
  • Die kulturellen Aktivitäten sollen das Image des Stadtteils verbessern und damit zu einer positiven Stadtentwicklung beitragen, die wiederum zu einem höheren Maß an Identifikation der Bewohner mit dem Stadtteil führt.
  • Unterstützt werden sollen die Eigenaktivitäten der Menschen im Stadtteil. Es sollen Schwellenängste im Umgang und in der Auseinandersetzung mit Kunst abgebaut und zu einer Zusammenarbeit mit Künstlern angeregt werden.
  • Das Projekt muss eine deutliche Ausrichtung an eine Öffentlichkeit außerhalb der antragstellenden Gruppe haben, und sich nicht nur auf Vereins- und Gruppenmitglieder beschränken.

Es können z.B. folgende Kulturbereiche gefördert werden: 

  • Förderung von Veranstaltungen regionaler Kulturvereine und Initiativen.
  • Förderung von Theater/Laiengruppen, einschließlich Theateraufführungen.
  • Förderung von Stadtteilfesten/Straßenfesten mit kulturellen Veranstaltungen.
  • Förderung von kulturellen Veranstaltungen, z.B. Ausstellungen, Lesungen, Vorträgen, Tanzprojekten etc.

Globalrichtlinie Stadtteilkultur und Förderrichtlinie Stadtteilkultur:
Global- und Förderrichtlinie

Nachfolgend finden Sie zum Download alle erforderlichen Unterlagen und Formulare für eine Beantragung von Projektfördermittel.

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