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Verkehrsplanung Verschickung – was bedeutet das?

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Hier finden Sie Informationen zum Verschickungsprozess.

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zum Verschickungsprozess

Verschickung - was bedeutet das eigentlich?


In Hamburg ist eine Verschickung der übliche fachliche Abstimmungsprozess. Im Rahmen von Verkehrsplanungen werden die Planungen mit Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Es gibt in der Regel zwei Verschickungen:

  • Bei der 1. Verschickung hat der angeschriebene Personenkreis die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. In der Stellungnahme sagen die Beteiligten zum Beispiel, was sie an der Planung gut finden und was nicht oder ob weitere Maßnahmen im entsprechenden Planungsgebiet betroffen sind. Hier werden auch Hinweise zu möglichen Konflikten benannt. In der Regel wird die Maßnahme zeitgleich auch im Verkehrsausschuss der Bezirksversammlung Altona vorgestellt und dort durch die Politik diskutiert. Zum Zeitpunkt der 1. Verschickung sind die Pläne noch nicht mit den relevanten Akteuren (siehe „Wer wird im Rahmen einer Verschickung um Stellungnahme gebeten?“) abgestimmt! Die Rückmeldungen werden alle gesichtet und schriftlich abgewogen – sprich kommentiert.
  • Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, werden die finalen Pläne als Schlussverschickung an denselben Personenkreis versandt. Die Schlussverschickung wird ebenfalls dem Verkehrsausschuss vorgelegt.
  • In Ausnahmefällen kann es auch zu einer 2. Verschickung kommen: Beispielsweise, wenn die Stellungnahmen zu sehr tiefgreifenden bzw. grundsätzlichen Änderungen am Entwurf führen oder wenn die Planung zwischenzeitlich ruhen musste.

Was ist das Ziel einer Verschickung?


Das Ziel einer Verschickung ist die Abstimmung der Verkehrspläne mit den betroffenen Hamburger Behörden und den Trägern öffentlicher Belange (siehe "Wer wird im Rahmen einer Verschickung um Stellungnahme gebeten?"). Grundlage ist die Frage, ob einzelne Belange nicht oder zu wenig berücksichtigt wurden und ob es gegebenenfalls zu Interessenskonflikten kommt. Ein Belang kann zum Beispiel das Pflanzen von Sträuchern und Bäumen aus der Abteilung Stadtgrün sein. Auf der Grundlage der Stellungnahmen erfolgt die weitere Bearbeitung der Planung.

Woraus besteht eine Verschickung?


Eine Verschickung enthält einen Erläuterungsbericht und Pläne. Der Erläuterungsbericht beschreibt, wie die Situation vor Ort im Bestand ist und wie der geplante Zustand aussehen soll. Die Pläne stellen diese Informationen grafisch dar.

Wer wird im Rahmen einer Verschickung um Stellungnahme gebeten?


Eine Verschickung richtet sich an relevante Behörden und Träger öffentlicher Belange, dies umfasst unter anderem:

  • Verschiedene Abteilungen des Bezirksamtes Altona, u.a. Klimaschutz, Bäume, Stadtplanung
  • Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg, wie z.B. die Behörde für Inneres und Sport (Polizei und die Feuerwehr), die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende oder der Bereich Denkmalschutz in der Behörde für Kultur und Medien
  • Rund 30 Leitungsträgergesellschaften, also Energie-, Wasser- und Telekommunikationsversorger
  • Zahlreiche weitere Adressaten wie z.B.  Nahverkehrsunternehmen, Interessensverbände, Projektbeiräte und städtische Gesellschaften
  • Im Projekt freiRaum Ottensen wird außerdem der Projektbeirat eingeladen, eine Stellungnahme abzugeben. Der Beirat ist das Begleitgremium des Projekts freiRaum Ottensen – Das autoarme Quartier, in dem Interessenvertretungen, Anwohnerinnen und Anwohner sowie ansässige Gewerbetreibende den Prozess über den gesamten Projektzeitraum begleiten können (mehr zum Beirat hier).

Wie wird die Politik in das Verschickungsverfahren eingebunden?


Neben den Akteuren, die im Rahmen der Verschickung um Stellungnahme gebeten werden (siehe „Wer wird im Rahmen einer Verschickung um Stellungnahme gebeten?") werden die Unterlagen auch an die Politik weitergeleitet. Dazu bekommen die Abgeordneten des Verkehrsausschusses die Pläne als sogenannte „Mitteilung der Verwaltung“. Diese Mitteilung wird dem Ausschuss als Präsentation während einer der regelmäßigen Ausschusssitzungen vorgestellt. Anschließend diskutiert die Politik die Pläne der Verschickung und kann Hinweise direkt an das Bezirksamt geben.

Wie werden Bürgerinnen und Bürger bei der Verschickung beteiligt?


Die Unterlagen einer Verschickung sind öffentlich und können von jeder Bürgerin und jedem Bürger angeschaut werden. Üblicherweise werden die Pläne auch noch einmal der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Unterlagen der 1. Verschickung von freiRaum Ottensen sind hier einsehbar. Natürlich dürfen und sollen auch Sie sich zu den Planungen äußern können: Im Projekt freiRaum Ottensen haben wir uns zum Ziel gesetzt, Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Straßenplanung zu beteiligen. Uns ist wichtig, dass jede und jeder die Pläne kennt und sich dazu äußern kann. Daher gibt es eine Dialogveranstaltung. Informationen zur Veranstaltung finden Sie in Kürze hier auf der Website.

Grundsätzlich ist eine Verschickung jedoch nicht Teil des öffentlichen Beteiligungsprozesses von Bürgerinnen und Bürger. Deren Interessen werden über die politischen Gremien oder Verbände im Prozess vertreten. Im Projekt freiRaum Ottensen ist dies unter anderem der Projektbeirat. Stellvertretend für die Interessensgruppen, die die Mitglieder vertreten, reicht er eine Stellungnahme zu den Planungen ein. Die Stellungnahme wird im Anschluss mit allen anderen Stellungnahmen veröffentlicht (siehe "Was passiert mit den Stellungnahmen?").

Was ist eine Stellungnahme?


Eine Stellungnahme einer Behörde oder eines Trägers öffentlicher Belange bezeichnet eine schriftliche Darstellung der jeweiligen Interessen und Meinung. Stellungnahmen können sich auf das ganze Projekt beziehen (Zum Beispiel: "Das Bezirksamt Altona stimmt der Maßnahme zu.") oder einzelne Punkte herausgreifen und darauf eingehen. In den Stellungnahmen können Zustimmungen, Bedenken oder neue Aspekte dargestellt werden. Wichtig ist, dass diese nachvollziehbar und konstruktiv formuliert sind, so können diese im weiteren Schritt besser verarbeitet und abgewogen (siehe „Was passiert mit den Stellungnahmen?“) werden.

Was passiert mit den Stellungnahmen?


Alle Stellungnahmen werden in einem sogenannten "Abwägungsvermerk" zusammengetragen und durch das Projektteam im Zuge der weiteren Planungen geprüft. Das heißt, die genannten Aspekte werden in einem planerischen Abwägungsprozess gegeneinander und untereinander abgewogen. Im Abwägungsvermerk wird als Ergebnis dieser Abwägung auf jeden einzelnen Punkt der Stellungnahmen schriftlich eingegangen und eine Rückmeldung gegeben. So wird transparent und begründet dargestellt, welche Stellungnahme im Planungsprozess berücksichtigt wurde und welche nicht. Der Abwägungsvermerk wird bei der Schlussverschickung öffentlich gemacht. Hier sind Beispiele aus anderen Bauvorhaben:

http://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1014063

http://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1013547

http://sitzungsdienst-altona.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009957

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