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Auslauf für Hunde Hundeauslaufzonen im Bezirk Altona

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In Hamburg gilt die allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Jeder Bezirk hält Flächen für Hunde vor, auf denen diese unangeleint herumlaufen dürfen. Hier finden Sie die Auslaufflächen für Ihren Hund im Bezirk Hamburg Altona.

Spielender Hund

Hundeauslaufflächen Hamburg Altona

Hundeauslaufzonen im Bezirk Altona  

StadtteilStandort
Altona AltstadtEmil-Wendt-Park
Altona AltstadtWalther-Möller-Park
Altona AltstadtGoethestraße
Altona AltstadtAntonipark
Altona NordAlsenpark/Eckernförder Straße
OttensenAm Born / Bergiusstraße
OttensenRosengarten
BahrenfeldParkplatz Grün / Luruper Drift
BahrenfeldBaurstraße
OthmarschenJenischpark
OthmarschenGroth Park
OthmarschenÖvelgönner Hohlweg / Ringelnatztreppe
OthmarschenStrandflächen Nienstedten
LurupBöverstpark / Stückweg
OsdorfBornpark
OsdorfHans-Christian-Andersen-Park
NienstedtenWesterpark
BlankeneseGoßlerspark
BlankeneseSven-Simon-Park
SülldorfWaldpark Marienhöhe (östl. Zentralteich)
RissenStrandfläche Falkensteiner Ufer
RissenRüdigerau
RissenSieversstücken


Hundefreie Parkanlagen im Bezirk Altona
Das Mitführen von Hunden - auch von Führhunden - ist im Bezirk Altona auf dem ehemaligen Friedhof Norderreihe (Wohlers Park), August-Lütgens-Park und im Fischers Park nicht gestattet, da hier grundsätzlich ein Mitnahmeverbot besteht. 

Hinweis auf die Regelungen für gefährliche Hunde
Auch auf Auslaufzonen gilt: ANLEINPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE gemäß Paragraf 2 des vom 26. Januar 2006. Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unter Download). 

 

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