Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde
Leinen los heißt es auf weiteren Flächen für Hunde, die erfolgreich eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben. Eine Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung und ein Personalausweise sind als Nachweis von den Hundehaltern stets mitzuführen. In Altona wurden folgende Wege, Pfade und Rasenflächen für Hunde mit Gehorsamsprüfung ausgewiesen.
Stadtteil | Standort |
Altona Altstadt | Kapitän-Schröder-Park |
Altona Altstadt | Behnstraße |
Altona Altstadt | Altonaer Balkon / Palmaille |
Sternschanze | Sternschanzenpark |
Bahrenfeld | Bonnepark |
Bahrenfeld | Bahrenfelder See |
Bahrenfeld | Volkspark / August-Kirch-Straße |
Othmarschen | Hindenburg Park |
Othmarschen | Philosophenweg |
Lurup | Flaßbarg |
Lurup | Lurper Hauptstraße |
Lurup | Oderstraße |
Osdorf | Am Isfeld |
Osdorf | Bornheide |
Klein Flottbek | Hemmingstedter Weg - Heinrich-Plett-Straße |
Nienstedten | Westerpark (Fruchtwiese) |
Nienstedten | Vorland Nienstedten |
Blankenese | Baurspark |
Sülldorf | Waldpark Marienhöhe |
Hundefreie Parkanlagen im Bezirk Altona
Das Mitführen von Hunden - auch von Führhunden - ist im Bezirk Altona auf dem ehemaligen Friedhof Norderreihe (Wohlers Park), August-Lütgens-Park und im Fischers Park nicht gestattet, da hier grundsätzlich ein Mitnahmeverbot besteht.
Hinweis auf die Regelungen für gefährliche Hunde
Auch auf Auslaufzonen gilt: ANLEINPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden vom 26. Januar 2006. Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unter Download).