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Anfragen der Bürgerschaft und der Bezirksversammlung

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Anfragen der Bürgerschaft und der Bezirksversammlung

Die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft sind gemäß Art. 25 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) berechtigt, in öffentlichen Angelegenheiten Große (GA) und schriftliche Kleine Anfragen (SKA) an den Senat zu richten. Das Fragerecht der Abgeordneten ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle und verhilft den Abgeordneten die zur Ausübung ihres Mandats erforderlichen Informationen zu beschaffen.

Während die SKA von einem einzelnen Abgeordneten gestellt werden können, ist für die Stellung einer GA als erschwerende Modifikation des Fragerechts die Unterzeichnung der Anfrage von mindestens fünf Abgeordneten erforderlich. Die SKA und die GA unterscheiden sich auch hinsichtlich der vom Senat einzuhaltenden Beantwortungsfristen. Während die Beantwortung einer SKA innerhalb von acht Tagen zu erfolgen hat, wird dem Senat für die Beantwortung einer GA eine Frist von vier Wochen eingeräumt.

Die Antwort des Senats wird durch die jeweils zuständige Fachbehörde vorbereitet und anschließend dem Senat zur Entscheidung vorgelegt. Die Fachbehörde kann, soweit sie nicht in der Lage ist, die Beantwortung eigenständig vorzunehmen, von den Bezirksämtern Beiträge anfordern, die sie in ihren Antwortentwurf miteinfügt.

Wird das Bezirksamt Altona von der Fachbehörde zur Beantwortung aufgefordert, hat das Fachamt Interner Service (IS) die Aufgabe, das Beantwortungsverfahren im Bezirksamt Altona in die Wege zu leiten und zu koordinieren. Es führt die Beiträge des Bezirksamtes zusammen, prüft die Angaben auf Plausibilität und nimmt die Endredaktion vor. Der mit der Bezirksamtsleitung abgestimmte Antwortentwurf wird schließlich durch das Fachamt IS an die abfordernde Fachbehörde übersandt.

Das Instrumentarium der Anfragen besteht auch in leicht modifizierter Form auf der Ebene der Bezirksverwaltung. In Angelegenheiten, für die das Bezirksamt zuständig ist, können Mitglieder der Bezirksversammlung (BV) Große und Kleine Anfragen stellen (§ 24 I BezVG). Große Anfragen sind schriftlich von einer Fraktion zu stellen und müssen von der Bezirksamtsleitung innerhalb eines Monats schriftlich beantwortet werden. Kleine Anfragen werden von mindestens einem Mitglied der BV schriftlich gestellt und müssen von der Bezirksamtsleitung binnen acht Arbeitstagen beantwortet werden.

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