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Allgemeinverfügung Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht

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Aufhebung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 11. November 2020 (Amtl. Anz. Nr. 102, Seite 2422-2423 vom 27.11.2020) gemäß § 49 (1) HmbVwVfG ​​​​​​​

Geflügelpest

Die aufgrund des § 13 Abs.1 in Verbindung mit Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) und § 4 Absatz 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV) in Verbindung mit dem Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (AGTierGesG) erlassene  tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung  zum Schutz gegen die Geflügelpest für den Bezirk Altona wird hiermit gemäß § 49 (1) HmbVwVfG mit Ablauf des 05.05.2021 aufgehoben.

Hamburg, den 05.Mai 2021

Das Bezirksamt Altona

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