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Allgemeinverfügung Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Aufstallungspflicht von Geflügel

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Aufhebung der tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung über die Anordnung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 05. November 2021 (Amtl. Anz. Nr. 89, Seite 1934 vom 12.11.2021) gemäß § 49 (1) HmbVwVfG ​​​​​​​

Allgemeinverfügung

Die aufgrund des Art. 70 Abs. 2 i.V.m. Art. 55 Abs. 1 Buchst. d) der VO (EU) 2016/429 sowie § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung erlassene  tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung  zum Schutz gegen die Geflügelpest für den Bezirk Altona wird hiermit gemäß § 49 (1) HmbVwVfG mit Ablauf des 29.04.2022 aufgehoben.

Hamburg, den 22. April 2022
Das Bezirksamt Altona

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