Damit reagiert das Bezirksamt Altona auf eine Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts. Dieses hatte dem Eilantrag eines Anwohners und eines Gewerbetreibenden gegen die Umwidmung stattgegeben. Zur Begründung verwies das Gericht allein auf formale Gesichtspunkte. Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Verkehrsmaßnahme hat sich das Gericht dagegen nicht geäußert.
Das Bezirksamt Altona wird nun kurzfristig nachbessern, um die Maßnahme im Anschluss daran zügig fortsetzen zu können. Das Verwaltungsgericht hat diesbezüglich bereits klargestellt, dass die im Eilverfahren getroffene Entscheidung dem nicht entgegenstünde.
Das Bezirksamt Altona teilt darüber hinaus mit, dass die weitere Gestaltung der ehemaligen Stellplätze in dem Teilabschnitt der Großen Brunnenstraße zu einer Aufenthaltsfläche wie geplant fortgeführt wird. Das bedeutet, dass die Pflanzkübel auf den ehemaligen Stellplätzen im öffentlichen Raum erhalten bleiben und weitere hinzukommen werden. Auch die Montage von vier seniorengerechten Sitzbänken sowie eines Kinderspiels wird weiterhin erfolgen können.