Für den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes sowie der städtebaulichen Gestalt stehen diverse Schutzinstrumente zur Verfügung.
Erhaltungsbereiche nach § 172 BauGB, die in Bebauungspläne integriert sind, eigenständige städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 Baugesetzbuch Absatz 1 Satz 1, eigenständige Gestaltungsverordnungen nach § 81 Hamburger Bauordnung.
Der 1985 veröffentlichte Milieubericht zeigt schützenwerte Bausubstanz in Hamburg auf. Die hier umgrenzten Milieugebiete haben jedoch keine rechtsverbindliche Wirkung.
Erhaltungsbereiche in Bebauungsplänen (mit gestalterischen Festsetzungen)
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Eigenständige städtebauliche Erhaltungsverordnungen nach § 172 BauGB

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Eigenständige Gestaltungsverordnungen nach § 81 HBauO

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Milieugebiete aus dem Milieubericht von 1985 (ohne rechtsverbindliche Wirkung)

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