Für den Bezug einer Sozialwohnung ist eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich. Voraussetzung für die Ausstellung einer Wohnberechtigungsbescheinigung ist die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Persönliches Erscheinen ist in der Regel notwendig. Wird ein Dringlichkeitsschein ausgestellt, so ist auch eine Wohnraumvermittlung möglich. Die Wohnberechtigungsbescheinigungen sind grundsätzlich für das gesamte Bundesgebiet gültig, jedoch können für den Bezug einer Wohnung in anderen Bundesländern ggf. abweichende landesrechtliche Regelungen gelten.
Gebühren
Je nach Einzelfall 8,50 - 17,00 EUR.
Mögliche Zahlungsarten
EC-Karte
Ansprechpartner:
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