Die Nutzung von Wohnraum (auch einzelne Räume) zu gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken, z.B. Büros, Praxen, Ferienwohnung etc., sowie der Leerstand und der Abbruch von Wohnraum stellt eine Zweckentfremdung von Wohnraum dar und bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes. Wir beraten Sie auch gern telefonisch.
Stellen Sie andauernde Leerstände oder gewerbliche Nutzungen von Wohnraum fest, können Sie uns diese zur Überprüfung melden.
Wir beraten Sie auch bei Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietenspiegel).
Erhaltung und Pflege Wohnraumschutz, Zweckentfremdung von Wohnraum
Wohnraumschutz, Zweckentfremdung von Wohnraum
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