Das Aufbringen von schadstoffbelastetem Schlick in der Vergangenheit machte eine Überprüfung der Altspülfelder notwendig. Neben einer möglichen Gefährdung für Grund- und Oberflächengewässer, durch Staubbildungen oder durch die Bildung von Spülfeldgasen im Untergrund wurden bei sensibler Nutzung der Altspülfelder (z.B. Wohngebiete, Kinderspielplätze, Kleingärten, Landwirtschaft) auch die Gefahren für den Menschen z.B. durch direkten Kontakt überprüft. Quelle: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt