Den Begriffen „ambulant“ und „stationär“ kommt in verschiedenen Fachrichtungen jeweils eine spezifische Bedeutung zu. Im Kontext der Kinder- und Jugendhilfe/ Hilfen zur Erziehung bzw. Eingliederungshilfe bedeutet „ambulant“, dass es sich um ein aufsuchendes Angebot, d. h. eine Hilfe im häuslichen Umfeld, handelt. Stationäre Maßnahmen (z.B. Heimpflege, betreutes Wohnen) erfolgen im Gegensatz dazu außerhalb der Familie und beinhalten eine Unterbringung über Nacht.
Glossar ambulant - stationär