+++ Wichtiger Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite sind teilweise nicht mehr aktuell. Die Seite wird in Kürze überarbeitet (Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Februar 2020). +++
Ziele
Durch die Teilnahme an Angeboten zur Tagesstrukturierung soll vermieden werden, dass ältere Menschen mit Behinderungen durch den Wegfall der täglichen Arbeit ihre Tagesstruktur verlieren.
Mit der Teilnahme an Seniorenprojekten sollen sie in ihrer Selbstständigkeit gestärkt mit dem neuen Lebensabschnitt besser zurechtkommen.
Wer kann die Leistung erhalten?
Die Teilhabepauschale können Menschen ab dem 55. Lebensjahr beantragen, nachdem sie aus einer Werkstatt für behinderte Menschen bzw. Tagesförderstätte ausgeschieden sind.
Ebenfalls ist Voraussetzung, dass sie zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören. Leistungen der Eingliederungshilfe können nur gewährt werden, „wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann“.
Die Beantragung erfolgt in den örtlich zuständigen Grundsicherungs- und Sozialämtern der Bezirke. Für Bewohner von stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist der Fachdienst Eingliederungshilfen im Bezirksamt Wandsbek zuständig.
Regelungen im Detail
Die Einzelheiten der Leistungsbewilligung sind in einer Arbeitshilfe für die Sozialdienststellen geregelt.