Ziele
Bei der „Ambulanten Sozialpsychiatrie“ (ASP) handelt es sich um eine Leistung zur Förderung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sie soll seelisch wesentlich behinderten oder von einer solchen Behinderung bedrohten Menschen helfen, die sozialen Folgen ihrer Behinderung oder drohenden Behinderung zu überwinden bzw. zu mildern.
Durch die Ambulante Sozialpsychiatrie sollen die behinderungsbedingten Einschränkungen der Fähigkeit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft überwunden werden.
Ziel ist es, den seelisch behinderten Menschen zu befähigen, die eigenen Fähigkeiten weiter zu entwickeln sowie im eigenen sozialen Umfeld (Sozialraum) selbständig und möglichst unabhängig von weiteren Leistungen nach dem SGB XII zu leben.
Transparente Umsetzung
Zur Steuerung des Umsetzungsprozesses der Ambulanten Sozialpsychiatrie wurde das Gremium Begleitmanagement eingesetzt.
Die Partner des Gremiums (Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, Vertretungen der Angehörigen und Betroffenen sowie die Sozialbehörde) haben sich darauf verständigt, eine Internetseite beim Diakonischen Werk (DW) einzurichten, auf der alle Beschlüsse und erarbeiteten Unterlagen eingestellt werden, damit sie allgemein zugänglich sind.
Informationen im Detail
Die Arbeitshilfe „Ambulante Sozialpsychiatrie“ regelt die ambulanten Eingliederungshilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung nach Paragraf 53 Absatz 1 SGB XII im Sinne der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.