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Überblick Das Amt für Migration: Aufgaben und Organisation

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Zentrale Ausländerangelegenheiten, Erstaufnahme, Einbürgerungen und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

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Das Amt für Migration: Aufgaben und Organisation

Neben Polizei, Feuerwehr, Verfassungsschutz und dem Amt für Innere Verwaltung und Planung ist das Amt für Migration mit seinen ca. 600 Beschäftigten eine der fünf großen Organisationseinheiten der Behörde für Inneres und Sport.

Das Amt für Migration ist in sechs Abteilungen gegliedert:

Allgemeine zentrale Ausländerangelegenheiten

Die Abteilung für allgemeine zentrale Ausländerangelegenheiten, in Hamburg auch als zentrale Ausländerbehörde bekannt, ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Belange der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger Hamburgs, deren Aufenthalt nicht dauerhaft gesichert ist (z.B. Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen). Sie ist auch für ausländische Staatsangehörige zuständig, die für die Einreise ein Visum benötigen. Weiterhin werden hier Ausweisungen und Rückführungsangelegenheiten bearbeitet.

Hinweis: Personen mit einem gesichertem Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) wenden sich bitte an die Ausländerdienststelle des für ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksamtes.

Angelegenheiten der Erstaufnahme

Die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) ist die erste Anlaufstelle für neu nach Hamburg kommende Asylbewerber und Personen, die sich illegal im Bundesgebiet aufhalten. Nach der Registrierung und der Entscheidung über den Verbleib in Hamburg erfolgt für die Asylsuchenden die weitergehende aufenthalts- und leistungsrechtliche Sachbearbeitung. Hierzu gehören u.a. eine medizinische Erstuntersuchung, die förmliche Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Prüfung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung und auch die Beratung zur freiwilligen Ausreise für Personen ohne Bleibeperspektive. 

Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten 

In der Abteilung für Staatsangehörigkeits- und Einbürgerungsangelegenheiten wird über die Anträge auf Einbürgerung entschieden. Vor und während des Antragsverfahrens bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine umfangreiche Beratung an. Weiterhin werden in dieser Abteilungen unter anderem Anträge auf Feststellung des Besitzes bzw. des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit bearbeitet.

Rechtsangelegenheiten und bürgerschaftliche Eingaben

Die Rechtsabteilung ist für die Bearbeitung aller Widerspruchs- und Gerichtsverfahren gegen Entscheidungen der weiteren Abteilungen des Amtes für Migration (mit Ausnahme der Bußgeldstelle) zuständig. Darüber hinaus ist die Rechtsabteilung für die Bearbeitung bürgerschaftlicher Eingaben und Verfahren bei der Härtefallkommission zuständig.

Das dieser Abteilung seit dem 1. Juni 2019 zugehörige Referat für Pass-, Ausweis-, Namens- und Beglaubigungsangelegenheiten führt nach dem Bezirksverwaltungsgesetz die fachliche Aufsicht über die Bezirksämter in diesen Angelegenheiten durch. In einigen Sparten dieser Aufgabenfelder sowie in Namensänderungsangelegenheiten ist das Referat darüber hinaus auch sachbearbeitend tätig. 

Bußgeldstelle

Die Bußgeldstelle ist für die Bearbeitung von Bußgeld- und Verwarnungsangelegenheiten im Straßenverkehr zuständig. Bei der Abwicklung von Verkehrsordnungswidrigkeiten ist zwischen der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten (vorwiegend durch die Polizei) und deren Ahndung durch die Bußgeldstelle zu unterscheiden.

Abteilung für Allgemeine Verwaltung

In der Abteilung für Allgemeine Verwaltung sind neben der internen Hausverwaltung auch das Personal- und das Ressourcenreferat organisiert.

 

Neuer Amtsname ab 1. Januar 2021

Zum 1. Januar 2021 wurde das Einwohner-Zentralamt der Behörde für Inneres und Sport in Amt für Migration umbenannt. Damit werden die Hauptaufgaben des Amtes im Bereich des Aufenthalts- und des Staatsangehörigkeitsrechtes im Sinne einer zeitgemäßen und aussagekräftigen Außendarstellung noch deutlicher.
Es ist zu beachten, dass sich die Domain der E-Mailadressen der Beschäftigten von @eza.hamburg.de in @amtfuermigration.hamburg.de ändert. Die alten Mailadressen werden nach einem Übergangszeitraum nicht mehr erreichbar sein.

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 Hamburger Familiensiegel

Familienfreundlicher Arbeitgeber

Das Amt für Migration ist seit November 2019 Träger des Hamburger Familiensiegels.

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