Hochwasserrisikomanagementplan
In einem 6-Jahrezyklus werden die Risikobewertung, die Karten und der Managementplan überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert. Der erste Zyklus war mit der Aufstellung des Managementplanes im Dezember 2015 abgeschlossen. Der zweite Umsetzungszyklus hat mit der Überprüfung der Risikobewertung begonnen, deren Ergebnis am 22. Dezember 2018 veröffentlicht wurde. Zum 22. Dezember 2019 wurden die aktualisierten Gefahren- und Risikokarten veröffentlicht. Nun steht die Aktualisierung des Managementplanes zum 22. Dezember 2021 an.
Strategische Umweltprüfung
Wie schon für die Erstellung wird auch für die Aktualisierung des Hochwasserrisikomanagementplans eine strategische Umweltprüfung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wird in einem Umweltbericht dargestellt. Bei der strategischen Umweltprüfung wird insbesondere betrachtet, welche Auswirkungen die im Hochwasserrisikomanagementplan vorgesehenen Maßnahmen auf folgende Schutzgüter haben werden: Menschen einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima und Landschaft, Kulturgüter sowie sonstige Sachgüter. Außerdem sollen mögliche Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern betrachtet werden.
Anhörung
Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Interessenvertretungen und Institutionen können Stellungnahmen abgeben.
Anhörungsverfahren
Dokumente
Sie können zu folgenden Dokumenten Stellungnahmen abgeben:
- Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum von 2021 bis 2027 gemäß § 75 WHG - Entwurf für die Anhörung
- Strategische Umweltprüfung zum Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum 2021 bis 2027 gemäß § 75 WHG – Umweltbericht
Auslegungsorte
An diesen Orten stehen Ihnen die Dokumente zur Verfügung:
- zum Download auf den Internetseiten der FGG Elbe
- zum Download am Ende dieser Internetseite
zur Einsichtnahme im Foyer der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
Bitte beachten Sie, dass Sie im Dienstgebäude die einschlägigen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie einhalten müssen (Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg, Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO, in der jeweils geltenden Fassung). Insbesondere gelten für das Dienstgebäude die Kontaktbeschränkungen nach § 1 der genannten Verordnung. Wartezeiten sind möglich.
Zeitraum
Die Dokumente stehen ab dem 22. Dezember 2020 zur Verfügung. Sie können Ihre Stellungnahmen bis zum 22. Juni 2021 abgeben.
Stellungnahme
Ihre Stellungnahmen geben Sie bitte bis zum 22. Juli 2021 über eine der folgenden Möglichkeiten ab:
- direkt über die Internetseite der FGG Elbe in einem dafür eingerichteten Formularfeld
- per Mail an hochwasserschutz@bukea.hamburg.de
- per Briefpost an Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
- zur Niederschrift in der Umweltbehörde Hamburg (nach telefonischer Terminabsprache unter 040 428 40-3579)