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Überwachungsbedürftige Anlagen Zugelassene Überwachungsstellen

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Zugelassene Überwachungsstellen

Prüfbücher

Seit dem 01. Januar 2008 dürfen alle überwachungsbedürftigen Anlagen nur noch von akkreditierten und durch die Bundesländer benannten zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.

Neuanlagen durften schon seit dem 01. Januar 2006 durch diese Stellen geprüft werden.

Für die Prüfung in Hamburg wurden bisher folgende Organisationen benannt: Benennung von zugelassenen Überwachungsstellen

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Kontakt

Referat Anlagensicherheit | V21

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Web: www.hamburg.de/bjv



Referatsleitung

Oliver Brune (kommissarisch)

Postanschrift:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Produkt- und Anlagensicherheit, Gesundheit und Umwelt – V2
Postfach 30 28 22
20310 Hamburg

Telefon: +49 40 42837-3101
E-Mail: oliver.brune@justiz.hamburg.de

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