Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen, füllen Sie bitte den Erstantrag aus. Hier erfahren Sie, welche Angaben benötigt werden. Quelle: Sozialbehörde
Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen, füllen Sie bitte den Erstantrag aus. Hier erfahren Sie, welche Angaben benötigt werden. Quelle: Sozialbehörde
Eine Änderung des Feststellungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises ist sowohl auf Antrag des behinderten Menschen als auch von Amts wegen möglich. Quelle: Sozialbehörde
Eine Änderung des Feststellungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises ist sowohl auf Antrag des behinderten Menschen als auch von Amts wegen möglich. Quelle: Sozialbehörde
Hier finden Sie Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO).
Hier finden Sie Informationen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gemäß Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DS-GVO).