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Arbeitgeberprofile vergleichen
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... während der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann
im ersten Jahr der Ausbildung : 1.000,00 €
im dritten Jahr der Ausbildung: 1.200,00 €
Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschüsse
Sonderzahlungen:
Für Pflegekräfte werden Sonderzahlungen („Weihnachtgeld”) geleistest. volles 13. Gehalt
Die Einrichtung zahlt Zuschläge für...
Nacht-, Sonn-, Feiertag
Die Einrichtung zahlt Zulagen für...
Schichtdienst
Besondere Funktionen
Pflegekräfte können Zuschüsse bekommen für ...
Betriebliche Altersversorgung
Vermögenswirksame Leistung
Berufskleidung (Zuschuss oder gestellt)
Jubiläum
Altersvorsorge:
Die Einrichtung bietet eine betriebliche Altersvorsorge. 1/3 AN + 2/3 AG => 6,9 % vom Brutto
Tarifvertrag und Mitbestimmung
Geltender Tarifvertrag für die Pflege:
Haustarifvertrag
Mitarbeitervertretung:
Andere gewählte Interessenvertretung
Arbeitszeit
Arbeitszeit / Urlaub
Bei Vollzeitbeschäftigung („ganze Stelle”) beträgt die Arbeitszeit 38,50 Stunden/Woche.
Die Zahl der Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche beträgt 30,0 Tage/Jahr. zusätzlich 24.12. und 31.12. frei oder ausgleichsfreier Tag
Sonderurlaub:
tariflich geregelt im Haustarifvertrag
Dienstpläne:
Sollte ein kurzfristiges, nicht vermeidbares Einspringen von Pflegekräften erforderlich sein, so ist die Anerkennung bzw. ein Ausgleich durch die Einrichtung vorgesehen:
Zuschlag
Gesundheit und Karriere
Unterstützung deiner Karriere in der Pflege durch Fort- und Weiterbildung in den Bereichen „Pflegefachlichkeit”, „Führung & Management” oder „Pädagogik & Praxisanleitung“:
Umfangreicher Fortbildungskatalog
Unterstützung beim Einstieg
Die Arbeitgeber aktualisieren ihre Angaben im Hamburger Arbeitgeberportal Pflege selbst. Die Sozialbehörde prüft die Angaben vor der Veröffentlichung auf Plausibilität.