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Arbeitsschutz Arbeitszeit

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Arbeitszeitgestaltung zum Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Arbeitszeit

Diese Internetseiten informieren Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Arbeitnehmervertretungen über die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und bieten damit eine Hilfestellung bei der Gestaltung der Arbeitszeit. Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Ruhepausen. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen werden die Arbeitszeiten zusammengerechnet.

Bei der Arbeitszeitgestaltung gibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) den Rahmen vor, in dem Arbeitgeber die Arbeitszeit betriebsspezifisch planen können.

Für Kinder, Jugendliche, Schwangere, stillende Mütter und Heimarbeiter gelten besondere Vorschriften, zum Beispiel Mutterschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz. Gesetzliche, tarifliche und arbeitsrechtliche Regelungen für spezielle Branchen können ebenfalls Einfluss auf die Gestaltung der Arbeitszeit haben.

Gut geplante Arbeitszeitmodelle können den Interessen und Bedürfnissen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gerecht werden. Sollte es in Ihrem Betrieb Probleme mit der Arbeitszeitgestaltung geben, sollten Sie versuchen Lösungen mit Arbeitgebern, Beschäftigten und Arbeitnehmervertretungen zu entwickeln.

Fragen zur Gestaltung der Arbeitszeit beantwortet Ihnen gern das Amt für Arbeitsschutz. Außerhalb Hamburgs können Sie sich an die dortigen Gewerbeaufsichtsämter oder Arbeitsschutzämter wenden. Die allgemeinen Informationen dieser Internetseiten finden Sie zusammengefasst in unseren Broschüren "Arbeitszeit sinnvoll gestalten" und "Sonn- und Feiertagsarbeit in der Regel nie!". Informationen zu speziellen Themen enthalten die zusätzlich aufgeführten Merkblätter.

FAQ-Liste

Arbeitszeit für spezielle Personengruppen

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