
Anforderungen und Stärken
Wir sind stets auf der Suche nach engagierten und zielstrebigen Talenten mit einer Begeisterung für das Justizwesen. Die Rechtspflege ist eine anspruchsvolle, aber auch sehr sinnstiftende Tätigkeit, die Verantwortungsbewusstsein und Problemlösungskompetenz voraussetzt. Für den Umgang mit den unterschiedlichsten juristischen Sachverhalten benötigst du außerdem ein gewisses Einfühlungsvermögen sowie Kommunikations- und Verhandlungsfähigkeiten.
Unsere weiteren Anforderungen:
- einen guten Fachholschulabschluss in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Gesellschaftskunde
- allgemeine Hochschulreife oder studierfähige Fachhochschulreife (der schulische Teil genügt nicht)
- gesundheitliche Eignung für die Berufung in ein Beamtenverhältnis
- positive Eignungsempfehlung aus einem online durchzuführenden Eignungstest (die Einladung zum Test erhältst du, wenn wir deine Bewerbung geprüft haben)
Im Anschluss an den Eignungstest erfolgt unser Vorauswahlverfahren, nach welchem wir dich im Erfolgsfall zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch einladen.
KapitelübersichtGehalt und Sicherheit
Für das Beamtentum sind Rechte und Pflichten, sowie Gehalt und Urlaub durch landesrechtliche Vorschriften geregelt. Die für dich relevanten Gehälter kannst du den Besoldungstabellen für den hamburgischen öffentlichen Dienst entnehmen. Zudem profieren unsere Verbeamteten davon, keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragen zu müssen.
Solltest du länger krankheitsbedingt ausfallen, sichern wir dich zusätzlich ab: Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt in der Regel 50% aller anfallenden Krankheitskosten. Für die ausstehenden 50% ist eine private Krankenversicherung abzuschließen. Unsere Berufsanfänger können sich stattdessen auch dazu entscheiden, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbleiben. Besonders relevant für unsere potenziellen Nachwuchskräfte: Für dich fallen keine Studienkosten an. Zudem erhalten Mitarbeitende der Freien und Hansestadt Hamburg 30 Tage Urlaub im Jahr.
KapitelübersichtDeine Aufgabenbereiche
Die Rechtspflege ist einer der vielfältigsten Aufgabenbereiche in der Justiz. Fachlich bist du nur dem Gesetz und deinem Gewissen unterworfen und nicht an Weisungen gebunden.
Unter den Schwerpunkten findest du:
- Grundbuchsachen
Du entscheidest über Anträge auf Eintragung von neuen Eigentümer:innen, Grundschulden und Begründung von Wohnungseigentum. - Handels-, Vereins-, Güterechts- und Genossenschaftsregister
Du trägst Firmen, Vereinen, Genossenschaften und deren Vertretungsberechtigungen ein oder löschst sie aus dem Register. - Nachlasssachen
Du eröffnest Testamente, nimmst Erbscheinanträge entgegen und stellst diese aus. Zudem bestellst und beaufsichtigst du Nachlasspflegekräfte und bist auch für die Ausstellung europäischer Nachlasszeugnisse zuständig. - Zwangsvollstreckung
Du gewährst Vollstreckungsschutz, pfändest aber auch Lohn- und andere Forderungen. - Insolvenzverfahren
Du begleitest die Verfahren zur Firmen- und Privatinsolvenz. - Betreuungssachen
Du beaufsichtigst gerichtlich bestellte Betreuer:innen und erteilst Genehmigungen in Vermögensangelegenheiten der betreuten Personen, z.B. bei der Wohnungsauflösung. - Familienverfahren
Du bestellst Pflegekräfte oder Vormünder für Minderjährige, die nicht unter elterlicher Sorge stehen und überwachst deren Tätigkeit. Auch hier bist du für die Erteilung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigungen zuständig.
Deine Perspektiven
Der kontinuierliche Erfolg unserer engagierten Nachwuchskräfte ist uns sehr wichtig. Deshalb bestehen bei uns nach erfolgreichem Studienabschluss sehr gute Übernahmechancen.
Auch nach gelungener Festanstellung als Diplom-Rechtspfleger:in bieten wir weitere Karrieremöglichkeiten an. So kannst du durch Beförderungen bis zur Besoldungsgruppe A 13 aufsteigen und bei Interesse eine Führungsposition übernehmen. Wenn du besonders motiviert bist, kannst du auch die Zusatzausbildung zur Amtsanwältin bzw. zum Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft absolvieren und damit in den höheren Dienst aufsteigen.
KapitelübersichtDein Ausbildungsablauf
Das duale Rechtspflege-Studium dauert drei Jahre und beginnt jeweils am 1. Oktober. Während des Studiums stehst du im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Du erhältst also bereits Anwärterbezüge und musst keine Studiengebühren bezahlen. Deine Ausbildung ist geprägt von einem Wechsel zwischen Theorie und Praxis. So vermittelt dir das Studium die notwendigen rechtlichen Grundlagen, um selbständig weitreichende Entscheidungen zu treffen. Während der praktischen Ausbildung bieten wir dir in den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Hamburg umfassende Einblicke in die verschiedensten Rechtsgebiete.
Dein theoretischer Teil des Studiums findet an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim (HR Nord) statt und gliedert sich in folgende Abschnitte:
- zwölf Monate Grundstudium an der HR Nord in Hildesheim
- sechs Monate Praxis in Hamburg
- zwölf Monate Hauptstudium an der HR Nord in Hildesheim
- sechs Monate Praxis in Hamburg
Deine Bewerbung
Das klingt spannend? Dann schick uns noch bis zum 31. Mai deine Bewerbung für den Ausbildungsstart zum 1. Oktober 2023. Ab dem 1.06. freuen wir uns über Bewerbungen für den Ausbildungsstart 1. Oktober 2024.
Was wir von dir brauchen:
- Dein aussagefähiges Bewerbungsschreiben
- Deinen tabellarischen Lebenslauf
- Das Schulabschlusszeugnis oder die letzten beiden Schulzeugnisse
- Ggf. Zeugnisse und/oder Teilnahmebescheinigungen zu weiteren Qualifikationen
Bitte sende uns deine Bewerbung zusammengefasst in einem PDF-Dokument per E-Mail an: karrierejustiz@justiz.hamburg.de
oder per Post an:
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg
Referat für Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
z. Hd. Herr Nils Roloff
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Noch Fragen? Ruf mich gerne an:
Nils Roloff, Telefon: 040 42843-3384
Statement zur Chancengleichheit
Als moderner Arbeitgeber setzt die Freie und Hansestadt Hamburg bewusst auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und strebt zukünftig einen ausgeglichenen Anteil der Geschlechter in der Hamburger Verwaltung an. Unsere Ausbildungen sind für Frauen und Männer gleich gut geeignet. Deshalb wollen wir Bewerberinnen und Bewerber grundsätzlich im gleichen Umfang ansprechen und zu einer Bewerbung ermutigen. Aktuell ist im Bereich der Justizausbildungen das Geschlecht der Männer unterrepräsentiert (§ 3 Abs. 1 und 3 des Hamburgischen Gleichstellungsgesetzes). Wir fordern daher Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Sie werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Auch für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen gilt bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Einstellungsvorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerberinnen und Bewerbern.
Der Senat setzt darüber hinaus gezielt auf mehr kulturelle Vielfalt in der hamburgischen Verwaltung! In unserer Stadt leben mehr als 650.000 Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern. Mehr als ein Drittel aller Hamburger Schülerinnen und Schüler haben einen Migrationshintergrund. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern widerspiegelt. Kompetenzen wie z. B. die Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen sind oftmals wertvoll und hilfreich. Wir heißen deshalb auch Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund herzlich willkommen, sich bei uns zu bewerben.