Vorbereitende Untersuchungen Ende 2007 hat der Hamburger Senat für Mitte Altona die Einleitung des Verfahrens der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen. mehr zu den vorbereitenden Untersuchungen Mitte Altona |
Städtebaulich-landschaftsplanerischer Wettbewerb Zusammen mit den Grundeigentümern hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt im Sommer 2010 für zwei Teilflächen des Gebiets der vorbereitenden Untersuchungen einen städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb ausgelobt. mehr zum städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerb Mitte Altona |
Masterplan Im September 2012 wurde der Masterplan Mitte Altona von der Hamburgischen Bürgerschaft beschlossen. Er basiert auf dem Siegerentwurf des städtebaulich-landschaftsplanerischen Wettbewerbs 2010 und bildet die Basis für alle weiteren Planungen, wie zum Beispiel die Bebauungsplanung oder Freiraum- und Hochbauwettbewerbe. mehr zum Masterplan Mitte Altona |
Bebauungsplanverfahren und Funktionsplanung Nach dem Beschluss des Masterplans durch die Bürgerschaft wird die Planung konkretisiert: Es kam zur förmlichen Einleitung des Bebauungsplanverfahrens. In diesem Rahmen wurde auch der sogenannte Funktionsplan erarbeitet, der die planerische Grundlage mit detaillierten Aussagen zu Städtebau, Freiraum, Verkehr, Umweltthemen usw. darstellte. Soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden, so ist hierzu ein Aufstellungsbeschluss des Senats erforderlich, der ortsüblich bekannt gemacht wird. Hierfür sind auch verschiedene Gutachten und Untersuchungen wie zum Beispiel lärmtechnische Untersuchungen oder naturschutzfachliche Untersuchungen erforderlich. Als nächster Schritt des Verfahrens erfolgt die Beteiligung der Bürger. Diese im Baugesetzbuch vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung ist zweistufig angelegt: Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung, die in Hamburg in Form einer öffentlichen Plandiskussion (ÖPD) erfolgt, werden die Bürger auf Basis von ersten Konzepten oder eines Vorentwurfs informiert und aufgerufen, ihre Gedanken zur Planung einzubringen. Die gewonnenen Anregungen dienen Politik und Verwaltung als Informationen zur Meinungsbildung und stellen eine wichtige Säule bei der Diskussion um Planungsinhalte dar. Nach der ÖPD wird das städtebauliche und landschaftsplanerische Grobkonzept überarbeitet. Der Planentwurf wird mit den Behörden innerhalb der hamburgischen Verwaltung, dem zuständigen Bezirksamt und mit anderen Trägern öffentlicher Belange (z. B. Versorgungsunternehmen, Verkehrsbetriebe, Kirchen, Handels- und Handwerkskammer usw.) abgestimmt. Wenn zwischen den öffentlichen Interessen Einvernehmen hergestellt ist, kann der Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt werden. Während der Auslegungsfrist können sich Bürger den ausgehängten Bebauungsplanentwurf, den dazugehörigen Text der Festsetzungen, die Begründung und die Gutachten ansehen. Während der Auslegung können sie zu der Planung eine Stellungnahme abgeben. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und im Hinblick auf das Vorhaben betrachtet. Anschließend werden sie zu einem Entscheidungsvorschlag zusammengefasst. Wenn daraufhin die Planung noch einmal deutlich verändert wird, muss der Schritt der öffentlichen Auslegung wiederholt werden. Die Verordnung über den Bebauungsplan Altona-Nord 26 (1. Bauabschnitte Mitte Altona) ist im September 2014 durch den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg festgestellt worden (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 423). |
Freiraumwettbewerb Park Mit dem neuen Park soll ein Ort entstehen, der in die umgebende Stadt eingebunden ist und sich auf sie bezieht. Er ist zentral angeordnet und soll Raum bieten für Ruhe und Erholung sowie Spiel und Sport. Gleichzeitig soll dieser Ort für alle Generationen und Kulturen attraktiv sein und intensive Naturerlebnisse bieten. Damit die künftigen Nutzer sich im Park und seinen Angeboten wiederfinden, wurden lokale Einrichtungen und Bürger bei der Planung des Parks beteiligt. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wurde im Sommer 2013 daher ein Freiraumwettbewerb für den ersten Entwicklungsabschnitt des neuen Parks unter Beteiligung der Bürger durchgeführt. mehr zum Freiraumwettbewerb Park |
Hochbauliche Wettbewerbe Seit Sommer 2014 entschieden Fachpreisgerichte, wie die Gebäude im ersten Bauabschnitt von Mitte Altona tatsächlich aussehen sollen. Die architektonische Vielfalt und Ästhetik der Gebäude spielte bei den Wettbewerben eine große Rolle. Durch die Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages im Mai 2014 hatten sich die Eigentümer dazu verpflichtet, für die Hochbauten von Mitte Altona ein konkurrierendes Wettbewerbsverfahren durchzuführen. Ziel des Prozesses war es, ein vielfältiges und lebendiges Quartier zu schaffen. Welche Architekturbüros beauftragt wurden, wurde in den einzelnen Architekturwettbewerben festgelegt. Für die Wettbewerbe planten die Büros exemplarisch einzelne Baufelder und konzipierten noch kein konkretes Grundstück. Welches Büro welchen Gebäudeteil realisiert, wurde nach den Wettbewerben entschieden. Anschließend konnten die Bauanträge eingereicht werden. Im Oktober fand der Baubeginn für die Erschließungsarbeiten statt, der Spatenstich im November 2014. mehr zu den hochbaulichen Wettbewerben |
Planfeststellungsverfahren Oftmals werden Planfeststellungsverfahren in dieser Größenordnung von weiteren städtebaulichen und hochbaulichen Planungen begleitet. |
Weiterführende Informationen zu den Planungen und Verfahren für Mitte Altona: