Ohne festen Willen geht es nicht: Wer Prefect werden möchte, muss sich bei der Auswahlkommission für das Amt ausführlich und schriftlich bewerben. Auch Klassensprecher, Klassensprecherinnen, Lehrer und Lehrerinnen können Prefect-Kandidaten vorschlagen. Nach dem Bewerbungsverfahren wählt eine Kommission die Prefects des nächsten Schuljahres.
Das Auswahlverfahren
1. Vorstellungsphase
Die aktiven Prefects gehen zusammen mit dem Prefect-Verbindungslehrer in die Klassenstufen, die alt genug sind, um sich erstmals für das nächste Schuljahr als Prefects zu bewerben (je nach Schule, 7. bis 9. Klassenstufe). Sie stellen das Prefect-Projekt, ihre Aufgaben, Tätigkeiten, Erfahrungen vor.
2. Bewerbungsphase
Interessierte Schüler und Schülerinnen bewerben sich schriftlich beim Prefect-Verbindungslehrer. Die Bewerbung enthält eine ausführliche Begründung, weshalb sie das Amt eines Prefects anstreben und welche konkreten Tätigkeiten sie am meisten interessieren. Die Klassenlehrer und Klassenlehrerinnen schlagen ebenfalls Prefect-Kandidaten vor.
3. Auswahlphase
Eine Auswahlkommission, bestehend aus einem Vertreter des Landesinstitutes für Lehrerbildung und Schulentwicklung, dem Schulleiter, der Prefect-Betreuungslehrkraft, und je zwei Vertretern des Schüler- und Elternrates, wählt aus den Bewerbungen ca. 20 bis 24 Kandidaten aus. Gründe für die Nicht-Wahl von einzelnen Schülern kann beispielsweise eine zu große schulische Belastung sein, so dass die Auswahlkommission eine zusätzliche Aufgabe für diesen Schüler oder diese Schülerin zu diesem Zeitpunkt als nicht sinnvoll ansieht. Auch sollte das Geschlechterverhältnis in der Prefect-Gruppe ausgewogen sein und die Schülerauswahl die kulturelle Mischung an der Schule möglichst gut wider spiegeln. Große Chancen auf das Amt haben die Schüler und Schülerinnen, die von vielen Seiten für das Amt des Prefects vorgeschlagen wurden. Die 20 bis 24 ausgewählten Schüler und Schülerinnen erhalten zunächst die Ausbildung zum Prefect. Am Ende der viertägigen Ausbildung wird den geeigneten Schülern und Schülerinnen nach Absprache zwischen Trainern, Schulleiter und Prefect-Verbindungslehrer das Amt eines Prefects für die Dauer von einem Jahr übertragen. Viele Prefects verbleiben im Amt bis sie die Schule verlassen.
Weitere Informationen bei der:
Beratungsstelle Gewaltprävention
Faruk Süren
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7015
Fax: (040) 4 27 31 - 3646
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