Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/ EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor.
Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 8. März 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Beitrag Untersuchungsumfang.
Die jeweiligen Untersuchungsergebnisse sind auf den Seiten der einzelnen Badestellen aufgeführt. Die Qualität der Badegewässer ist auf Grundlage der bakteriologischen Untersuchungen der letzten vier Jahre (2016 bis 2019) für jedes Badegewässer eingestuft. Nährstoffbedingte Belastungen, wie die Massenentwicklung von Blaualgen (Cyanobakterien), werden mit dieser Einstufung nicht berücksichtigt. Die Qualitätseinstufung basiert auf folgender Einteilung:
Binnengewässer
Parameter | Ausgezeichnete Qualität | Gute Qualität | Ausreichende Qualität |
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Intestinale Enterokokken (KBE/100 ml) | ≤ 200 * | ≤ 400 * | ≤ 330 ** |
Escherichia coli (KBE/100 ml) | ≤ 500 * | ≤ 1000 * | ≤ 900 ** |
Küstengewässer und Übergangsgewässer
Parameter | Ausgezeichnete Qualität | Gute Qualität | Ausreichende Qualität |
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Intestinale Enterokokken (KBE/100 ml) | ≤ 100 * | ≤ 200 * | ≤ 185 ** |
Escherichia coli (KBE/100 ml) | ≤ 250 * | ≤ 500 * | ≤ 500 ** |
* Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung.
** Auf der Grundlage einer 90-Perzentil-Bewertung.
Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Einstufung aller in der EU ausgewiesenen Badegewässer sind auf der Seite der European Environment Agency (EEA) veröffentlicht. Die in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden jährlich im Internet sowie im Amtlichen Anzeiger bekannt gegeben. Für das Jahr 2020 hat Hamburg 14 Badegewässer mit 17 Badestellen ausgewiesen.
Der Eichbaumsee bleibt auch im Jahr 2020 für den Badebetrieb gesperrt. Der Grund hierfür ist die Gesundheitsgefährdung durch immer wieder auftretende, potenziell giftige Blaualgen. Außerdem erfolgen weiterhin Untersuchungen am See.
Vorschläge und Bemerkungen zu Badegewässern können an folgende Email-Adresse gerichtet werden:
Badegewaesser@bue.hamburg.de
1. | Öjendorfer See (Badestelle Süd) | |
2. | Öjendorfer See (Badestelle Nord) | |
3. | Hamburger Insel Neuwerk (Anlegesteg) | |
4. | Naturbad Stadtparksee | Die Badesaison 2020 ist auf unbestimmte Zeit verschoben. |
5. | Naturbad Kiwittsmoor | Die Badesaison 2020 ist auf unbestimmte Zeit verschoben. |
6. | Sommerbad Farmsen | Die Badesaison 2020 ist auf unbestimmte Zeit verschoben. |
7. | Sommerbad Ostende | Die Badesaison 2020 ist auf unbestimmte Zeit verschoben. |
8. | Sommerbad Volksdorf | Das Sommerbad Volksdorf ist 2020 nicht geöffnet. |
9. | Sommerbad Duvenstedt | Die Badesaison 2020 ist auf unbestimmte Zeit verschoben. |
10. | Sommerbad Altengamme | Die Badesaison 2020 ist auf unbestimmte Zeit verschoben. |
11. | Allermöher See (Nordspitze) | |
12. | Boberger See (Sandstrand) | |
13. | Hohendeicher See (Badeplatz Süd) | |
14. | Hohendeicher See (Badeplatz West) | |
15. | See "Hinterm Horn" (Sandstrand) | |
16. | Eichbaumsee (Badeplatz Nord) | Aufgrund der immer wieder auftretenden Massenvermehrung von Cyanobakterien gesperrt; das Monitoring wird fortgeführt. |
17. | Eichbaumsee (Badeplatz Ost) | Aufgrund der immer wieder auftretenden Massenvermehrung von Cyanobakterien gesperrt; das Monitoring wird fortgeführt. |