Im Wesentlichen gibt es drei Regeln:
- Starts sollen Richtung Norden (Ohmoor/Quickborn) erfolgen.
- Die Richtung Süden (Alsterdorf/Innenstadt/Hamm) soll nicht benutzt werden.
- Zwischen 22 und 7 Uhr sollen auch Landungen aus Richtung Norden erfolgen.
Alle Regeln stehen unter dem Vorbehalt, dass dies unter Aspekten der Flugsicherheit möglich ist. Die Entscheidung trifft der jeweils diensthabende Lotse der Deutschen Flugsicherung (DFS) nach pflichtgemäßen Ermessen.
Die Bahnbenutzungsregeln wurden - ebenso wie die Abflugrouten- festgelegt, um die Anzahl der durch Fluglärm belasteten Personen nach Möglichkeit zu begrenzen. In Richtung Norden ist vor allem der Nahbereich des Flughafens, in dem die Schallpegel besonders hoch sind, kaum besiedelt. Deshalb sollen die besonders lärmintensiven Starts in diese Richtung erfolgen. Bei der Vorschrift, nachts aus Richtung Norden zu landen, steht im Hintergrund, dass die von Landungen betroffene nächstgelegene dichte Besiedlung sich dort in zirka zehn Kilometer Entfernung befindet (Quickborn), während die anderen Bahnrichtungen praktisch bis an den Flughafenzaun dicht besiedelt sind. Zwangsläufige Folge dieser Lärmkonzentration ist, dass die betroffenen Menschen einer überdurchschnittlichen Lärmbelastung ausgesetzt sind.
Bahnbenutzung im langfristigen Mittel
Tatsächlich fanden im Durchschnitt der vergangenen 25 Jahre knapp 60 Prozent der Starts Richtung Norden statt. Die in Hamburg vorherrschenden Westwinde führen dazu, dass im Schnitt 31 Prozent der Starts über die Richtung Niendorf/Blankenese geflogen sind. Die Richtungen Langenhorn/Lemsahl (acht Prozent) und Alsterdorf/Hamm (zwei Prozent ) wurden für Starts nur selten benutzt.
Die Landungen erfolgten im langfristigen Mittel knapp zur Hälfte (49 Prozent) aus Richtung Lemsahl/Langenhorn. Gut ein Viertel (28 Prozent) kam aus Richtung Quickborn/Ohmoor und 19 Prozent landeten über Blankenese/Niendorf. Über die Richtung Hamm/Alsterdorf erfolgten vier Prozent der Landungen.
In Abhängigkeit von den Windverhältnissen, Bauarbeiten am Flughafen (die zur eingeschränkten Nutzung einzelner Bahnen führen können), und weiteren Faktoren kann die Verteilung der Flugbewegungen eine Schwankungsbreite von mehreren Prozentpunkten zwischen den einzelnen Jahren aufweisen. Die aktuelle Bahnverteilung wird regelmäßig veröffentlicht. Auch die Bahnverteilung nachts wird erfasst.
Abflugrouten
Durch die Abflugrouten für startende Flugzeuge sollen möglichst wenige Menschen vom Fluglärm betroffen werden. Startende Düsenflugzeuge müssen beim Instrumentenflug bis zu einer Höhe von 5.000 Fuß (zirka 1500 Meter) festgelegten Abflugrouten folgen. Turboprop-Flugzeuge müssen den Abflugrouten bis 3.000 Fuß (zirka 1000 Meter) folgen. Für Kleinflieger nach Sichtflugregeln gelten die Abflugrouten nicht.
Die Abflugrouten werden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgeschlagen und nach Anhörung der Fluglärmschutzkommission durch das Luftfahrtbundesamt als Verordnung festgelegt und im Luftfahrthandbuch Deutschland veröffentlicht.
Flugspuren
Die Deutsche Flugsicherung (DFS) bietet auf ihrer Homepage als Information für jedermann zugänglich die Radarspuren der startenden und landenden Flugzeuge am Flughafen Hamburg an. Dort sind Darstellungen von Flugverläufen im Nahverkehrsbereich des Flughafens einsehbar. Die Flugspuren für den Hamburger Flughafen können Sie im STANLY Track für Hamburg aufrufen.