Gebärdensprache Rechtzeitig handeln! Einen Kita-Gutschein beantragen

Gebärdensprache: So beantragen Sie einen Kita-Gutschein

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Rechtzeitig handeln! Einen Kita-Gutschein beantragen

Der Antrag auf einen Kita-Gutschein bzw. auf eine Bewilligung für die Kindertagespflege sollte frühzeitig gestellt werden. Eine Kostenerstattung ist erst ab Antragstellung möglich. Sie können den Kita-Gutschein auch online beantragen.

Sie sind für Ihr Kind sorgeberechtigt und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt in Hamburg? Dann können Sie Kita-Gutscheine bis zum Schuleintritt online beantragen. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung Kindertagesbetreuung.

Warum gibt es in Hamburg ein Kita-Gutschein-System?

Das Kita-Gutschein-System sorgt dafür, dass Hamburger Familien eine Kindertagesbetreuung bekommen, die zu ihren Bedürfnissen passt. Ziel ist es, Kindern die benötigte Betreuung zu garantieren und sie dabei qualitativ hochwertig zu betreuen, zu bilden und zu fördern.

Wie funktioniert das Kita-Gutschein-System?

Das Kita-Gutschein-System funktioniert in drei Schritten:

Wie funktioniert die Bewilligung für die Kindertagespflege?

Kindertagespflege wird nicht als Gutschein, sondern unter Nennung der Tagesmutter oder des Tagesvaters bewilligt. Auch hier sind drei Schritte erforderlich:

Wann und wie erfolgt die Antragstellung?

Bitte stellen Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn. 
Den Kita-Gutschein können Sie für bis zu 12 Stunden tägliche Betreuung online beantragen. Für Hortbetreuung, Kindertagespflege und Eingliederungshilfe in der Kita müssen Sie die Antragsunterlagen Ihrer zuständigen Abteilungen Kindertagesbetreuung zusenden oder persönlich während der Sprechzeiten einreichen. 

Im Internet stehen Ihnen alle Anträge als Download-Dateien zur Verfügung. Sie erhalten die Anträge auch bei den Abteilungen Kindertagesbetreuung der Bezirksämter, in den meisten Kitas sowie bei vielen Tagesmüttern und -vätern.

Je nachdem, welche Leistungen Sie beantragen, können zusätzlich zum Antragsformular weitere Unterlagen erforderlich sein, die Sie bitte in Kopie beifügen. Eine Übersicht der Unterlagen finden Sie im Artikel „Berechnung des Elternbeitrages" auf unserer Webseite. Wenn Sie den Antrag online stellen, können Sie die Unterlagen auch digital beifügen.

Die Bewilligungen gelten in der Regel für ein Jahr. Wenn Sie Ihr Kind weiter betreuen lassen wollen, sollten Sie rechtzeitig (möglichst drei Monate vor Bewilligungsende) einen neuen Antrag stellen. Auch diese Folgeanträge können online gestellt werden.
Hinweis: Auch für die beitragsfreie Grundbetreuung müssen Sie einen Antrag stellen!

Wichtig: Kostenerstattung erst ab Antragstellung!

Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung für eine erstmalige Betreuung erst ab Antragstellung möglich ist.
Wird Ihr Kind schon in einer Kita oder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut, müssen Sie den Antrag auf Weiterbewilligung rechtzeitig vor Ablauf des Kita-Gutscheins oder der Bewilligung für Kindertagespflege stellen. Rückwirkend wird eine Bewilligung nicht erteilt!

Wenn Ihr Kind ohne gültigen Kita-Gutschein bzw. ohne gültige Bewilligung betreut wird, müssen Sie die gesamten Kosten der Betreuung selbst tragen. Diese liegen deutlich über den Elternbeiträgen und belaufen sich beispielsweise für Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) bei einer achtstündigen Betreuung auf ca. 1.500 Euro monatlich (Stand 2019).
Unter dem Video finden Sie einige nützliche Links zu den im Video genannten Themen.

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